DAZ aktuell

Teilnahme an Vorteil24 vorläufig untersagt

Landgericht Nürnberg zweifelt an Pick-up-Modell

BERLIN (jz). Eine Apothekerin darf vorerst nicht mehr am Vorteil24-Modell der Linda AG teilnehmen. Wie Linda meldete, erließ das Landgericht Nürnberg am 22. März im Rahmen eines Eilverfahrens eine entsprechende einstweilige Verfügung. Die Gründe sind derzeit noch nicht bekannt. Allerdings kündigte die betroffene Apothekerin bereits an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
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Gestoppt hat das LandgerichtNürnberg vorläufig eine Apothekerin,die am Vorteil24-Modell derLinda AG teilgenommen hat.

Die Wettbewerbsnachteile deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken und Pick-up-Stellen in Drogerien zu beseitigen, sei Aufgabe der Politik, habe das Gericht befunden, teilte Linda mit. Anders hatte vor wenigen Tagen das Landgericht Lüneburg entschieden: Es lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Linda-Apotheker, der seinen Kunden das Vorteil24-Konzept anbietet, ab.

Bei Linda sieht man sich erneut "in der Zielsetzung bestätigt, für die inhabergeführten Apotheken zu kämpfen und für gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen". Man werde "so lange für Vorteil24 kämpfen, bis tatsächliche Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen Versandapotheken und inländischen Apotheken im Markt herrscht", erklärte Georg Rommerskirchen, Vorstand der Linda AG.



DAZ 2012, Nr. 13, S. 28

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