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Apothekenhonorar: ABDA fordert Fixum-Anpassung

Nacht- und Notdienst, Rezeptur und BtM-Abgabe sollen gerechter vergütet werden

BERLIN (ks). Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – geht mit ihren Honorarforderungen für die Apothekerschaft in die Öffentlichkeit. Am 27. März zog sie auf einer Pressekonferenz in Berlin Bilanz. Und die sieht nicht rosig aus: "Wir betreiben die Apotheke 2012 zu den Kosten von heute und den Einnahmen von vor acht Jahren", erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Insgesamt fordert die ABDA für die Apotheken 624 Millionen Euro mehr. Diese könnten beispielsweise durch eine Erhöhung des Fixzuschlages um 1,04 Euro auf 9,14 Euro generiert werden.
Mehr Geld für die Apotheken forderten ABDA-Präsident Wolf (re.) und DAV-Chef Becker auf einer Pressekonferenz. Foto: DAZ/Sket

Alles steigt: Das gilt für die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie für ihre Ausgaben für Krankenhausbehandlungen, ambulante ärztliche Behandlungen und Arzneimittel. All diese Blöcke haben in den vergangenen zehn Jahren um rund ein Drittel zugelegt. Anders sieht es für die Apotheken aus. Ihr Honorar ist zwischen 2001 und 2011 gerade mal um 2,4 Prozent gestiegen. Seit die Apothekenhonorierung im Jahr 2004 auf einen Festzuschlag von drei Prozent plus einem Fixum von 8,10 Euro pro Rx-Packung umgestellt wurde, stagniert sie weitgehend. Zugleich stieg jedoch die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen seit 2004 um 14,2 Prozent auf fast 600 Millionen. Ebenfalls um 14,2 Prozent kletterten die Kosten für das Personal. Hinzu kommen Belastungen durch gesetzgeberische Maßnahmen – nicht zuletzt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem der Apothekenabschlag von 1,75 Euro pro verordneter Packung auf 2,05 Euro erhöht wurde. Hierdurch haben die Apotheken im vergangenen Jahr 1,207 Milliarden Euro an die gesetzlichen Kassen abgeführt, im laufenden Jahr werden es laut Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, 1,228 Milliarden Euro.

Unterdeckung in der Honorierung besteht zudem beim Not- und Nachtdienst (Fehlbetrag: 192 Millionen Euro). Eine leistungsgerechte Vergütung liegt der Standesvertretung sehr am Herzen. Statt einzelne Rezepte mit 2,50 Euro zu honorieren, fordert die ABDA eine pauschale Vergütung von durchschnittlich 263 Euro pro Notdienst. Mehr Leistungsgerechtigkeit müsse zudem bei Rezepturen (Fehlbetrag: rund 100 Millionen Euro) sowie bei Betäubungsmitteln (18,8 Millionen) hergestellt werden. Über all diese Punkte sei man "nicht erst seit heute" mit der Politik im Gespräch, betonte Wolf. Es sei mit der Regierung verabredet, dies "sauber aufzuarbeiten".

Schon beim letzten Deutschen Apothekertag in Düsseldorf hatte die ABDA ihre Forderung nach mehr Honorar artikuliert. Nun ist sie hiermit auch vor die Hauptstadtpresse getreten. Konkret fordert sie zunächst, das Fixum des apothekerlichen Honorars anzupassen. Bei 1,04 Euro mehr pro Packung wären im Rahmen der Mischkalkulation alle Belastungen inbegriffen. Eine andere Möglichkeit wäre es, den Apothekenabschlag auf 0,96 Cent pro Packung zu senken – auch so könnte man den von der ABDA errechneten Fehlbetrag von 624 Millionen Euro kompensieren. Die ABDA favorisiert jedoch klar eine Erhöhung des Fixums. Allerdings wäre auch diese, so räumen Wolf und Becker ein, nicht gerecht. Vorzuziehen wäre es, zunächst eine Regelung für den Nacht- und Notdienst, die Rezepturen und die BtM-Abgabe zu finden. Würden diese Unterdeckungen ausgeglichen, würde sich auch der übrige Fehlbetrag reduzieren und die Anpassung des Fixums könnte geringer ausfallen. Darüber hinaus fordert die ABDA Rechtssicherheit im Hinblick auf den Apothekenabschlag. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass die im AMNOG festgesetzten 2,05 Euro nur vorübergehend gelten und nicht als Basis für die Verhandlungen zum Apothekenabschlag 2013 heranzuziehen sind.

Schnelles Handeln gefragt

Die Reaktionen der Politik auf die Honorarforderungen seien jedenfalls "nicht negativ", berichtete Wolf. Und so hat man noch Hoffnung, dass bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung des Arzneimittelrechts Änderungen möglich sind. "Die Apotheken brauchen das Geld jetzt", betonte Wolf.



DAZ 2012, Nr. 13, S. 19

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