Pharmazeutisches Recht

Umlagegenehmigung der LAK

Genehmigung der Umlage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr 2012

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg hat mit seinem Schreiben vom 15.12.2011, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 16.11.2011 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2012 genehmigt. Bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden beträgt der Grundbeitrag 204 Euro. Für Personen, die bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag 126 Euro. Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder Alters- Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Versorgungsbezüge beziehen und den Apothekerberuf nicht mehr ausüben, beträgt der Beitrag 72 Euro. Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5.200 Euro beträgt der ermäßigte Beitrag 72 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,098% des im vorausgegangen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.


Dr. Karsten Diers Geschäftsführer



DAZ 2012, Nr. 1, S. 127

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