DAZ aktuell

Rabattverträge bleiben geheim

Präsident des Bundeskartellamts gegen Offenlegung

BERLIN (lk). Das Bundeskartellamt hat die Geheimhaltung der Arzneimittel-Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen gerechtfertigt und lehnt eine Offenlegung ab: "Es geht um die Kalkulation der einzelnen Unternehmen und somit letztlich um Geschäfts-geheimnisse", sagte Andreas Mundt, der Präsident der Wettbewerbsbehörde, zur Begründung im Interview mit dem "Deutschen Ärzteblatt".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: Rabattverträge sind Geschäftsgeheimnisse.
Foto: Bundeskartellamt

Im Vergaberecht sei es nun einmal sehr schwierig, den Zugang zu den Akten zu eröffnen, so Mundt weiter. Die Behörde sei "sehr zufrieden damit", dass auf die Rabattverträge das Vergaberecht Anwendung finde und die Verträge öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise.

Eine gesetzliche Korrektur forderte der Kartellamtschef Mundt hingegen bei der Kontrolle der Krankenkassen: "Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Lücke zu schließen, die durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entstanden ist."



DAZ 2012, Nr. 1, S. 22

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