Recht

Wenn das Arbeitgeberdarlehen "zweckentfremdet" wird

(bü). Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, dem er ein Darlehen für einen bestimmten Zweck gegeben hat, nicht kündigen, wenn der Beschäftigte das Geld für einen anderen Anlass ausgegeben hat. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz sah keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers darin, dass er seinen Chef um 7000 Euro gebeten hatte, um einen Kredit zu tilgen und seine "maroden Zähne" sanieren zu lassen, stattdessen aber das Geld für andere Schulden verwendet zu haben (dies hier deshalb, weil die Bank den eingegangenen Betrag dafür verwendet habe). Der Arbeitnehmer verteidigte sein Verhalten damit, dass er "keine Hauptpflichten und auch keine Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt" habe. Dem folgte das Gericht.


(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 133/11)



AZ 2012, Nr. 9, S. 4

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