Recht

Pflegeversicherung: Ändert sich die Situation, gibt‘s einen neuen Zuschuss

(bü). Ein Pflegebedürftiger kann von der gesetzlichen Pflegeversicherung einen weiteren Zuschuss für den Umbau seines Bades verlangen, wenn sich seine Pflegesituation wesentlich geändert hat. (Hier war für einen 12-Jährigen ein Zuschuss der Pflegekasse für den behindertengerechten Umbau der Treppen im Haus seiner Eltern gezahlt worden. Drei Jahre später – er hatte erheblich an Gewicht und Körperkraft zugenommen – beantragte er einen weiteren Zuschuss – diesmal für den Umbau des Badezimmers im Keller, wodurch sich seine Pflege erheblich erleichterte.)


(LSG Rheinland-Pfalz, L 5 P 11/08)



AZ 2012, Nr. 5, S. 5

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