Recht

Pflegeversicherung: Heime sollten Pflege-TÜV nicht ernst nehmen

(bü). Das Sozialgericht Münster hat (erneut) die Veröffentlichung eines sogenannten Transparenzberichts über Pflegeheime im Internet für unzulässig erklärt. Begründung: Die Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, "die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen". Es könne bei einem bundesweit aktuellen Notendurchschnitt von 1,2 nicht von einer realistischen Qualitätsbewertung gesprochen werden. Das Ziel, mit Transparenzberichten die Verbraucher zu informieren, werde nicht erreicht. (Ferner stellte das Gericht die Frage nach der politischen Verantwortung dafür, das Prüfverfahren mit Kosten in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr aufrechtzuerhalten.)


(SG Münster, S 6 P 43/12)



AZ 2012, Nr. 48, S. 6

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