Gesundheitspolitik

Praxisgebühr ade

Heureka – es ist geschafft. Die Koalitionsparteien haben sich in nächtlicher Sitzung nach langem Hickhack verständigt, die 2004 eingeführte Praxisgebühr wieder abzuschaffen. Die FDP hat gepunktet. Sie hat aus der Welt geschafft, was nach Umfragen (so Gesundheitsminister Bahr) "als größtes Ärgernis der Deutschen" gilt. Richtig ist: Die Praxisgebühr war nie populär. Sie hatte auch Konstruktionsfehler. Aber ist deshalb die völlige Abschaffung ein richtiges Signal?

Ein Konstruktionsfehler war, dass die Praxisgebühr beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig wurde – selbst im Notdienst oder bei der Notaufnahme im Krankenhaus. Sinnvoller wäre z. B. gewesen: Erst- und Zweitkontakt nahezu frei, dann je Arztbesuch 5 Euro. So wäre das Argument entkräftet, dass bei weniger wohlhabenden Bürgern als Folge der Praxisgebühr Krankheiten zu spät erkannt werden.

Zugunsten der Abschaffung der Praxisgebühr hat Bahr ins Feld geführt, sie habe – anders als erwartet – keine steuernde Wirkung (hier: weniger Arztbesuche) entfaltet. Mag sein. Analoges gilt aber auch für die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, die er beibehalten will. Zwar ist hier die Zuzahlung (mit Obergrenze und Untergrenze 10 bzw. 5 Euro) preisabhängig – ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung fällig wird, entscheidet aber (durch seine Verordnung) der Arzt und (durch ihre Rabattvertragsabschlüsse) die Krankenkasse. Der Patient ist dem ausgeliefert.

Selbstbeteiligung macht auch ganz ohne steuernde Wirkung Sinn. Solidarität funktioniert dauerhaft nicht als Einbahnstraße. In einem Solidarsystem müssen Gesunde, Jüngere, Einkommensstärkere diejenigen, die krank, älter und bedürftiger sind, stützen. Dazu werden sie auf Dauer aber nur bereit sein, wenn sie sicher sein können, dass Leistungen sorgsam und nur im notwendigen Maß in Anspruch genommen werden. Dazu hilft Selbstbeteiligung.

Dass Selbstbeteiligung auch eine Finanzierungsfunktion hat, ist nicht von der Hand zu weisen – und legitim. Knapp 2 Mrd. Euro kostet der Verzicht auf die Praxisgebühr, in der gleichen Größenordnung liegen die Zuzahlungen für Arzneimittel. Mir ham’s ja? Sind da nicht Überschüsse in der GKV, die auf 30 Mrd. Euro zulaufen? Darin stecken auch unsere Sonderopfer! Wenn da etwas zu korrigieren ist, dann zuerst bei den Beiträgen der Versicherten. Das verteilte sich aber auf alle Versicherten, wäre daher weniger spektakulär – also weniger wählerwirksam. Chapeau, Herr Bahr!


Klaus G. Brauer



AZ 2012, Nr. 46, S. 1

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