Gesundheitspolitik

Abschlägig

Der Appell von Gesundheitsminister Daniel Bahr scheint ungehört zu verhallen. Bahr hatte auf dem Apothekertag – wie zuvor schon in seinem Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung – den Spitzenverband der GKV und den Deutschen Apotheker Verband (DAV) aufgefordert, zu einem partnerschaftlichen Verhältnis zurückzufinden. Davon kann nach der ersten Verhandlungsrunde keine Rede sein. Weiter meinte Bahr, er ärgere sich, wenn Schiedssprüche nicht akzeptiert und beklagt würden. Ein Schiedsspruch könnte jedoch schneller anstehen, als manch Einer gedacht haben mag (siehe nebenstehenden Bericht).

Offenbar akzeptiert die Kassenseite nicht, die Verhandlungen bei 1,75 Euro zu starten und von dieser Basis aus die gestiegenen Kosten der Apotheken anzurechnen. Sie beharrt auf 2,05 Euro als Grundlage. Auch die Kostensteigerungen selbst waren in der ersten Verhandlungsrunde wohl strittig.

In der Apothekerschaft wurde kurz vor Beginn der Verhandlungen der Ruf immer lauter, den Kassenabschlag ganz abzuschaffen, er habe sich durch die finanzielle Situation der Kassen und die hohen Belastungen der Apotheken durch die Rabattverträge überholt. In der Tat kann man mit einigem Recht sagen, dass das politische Ziel des Kassenabschlags, einen Vorteil für die gesetzlichen gegenüber den privaten Kassen bei der Arzneimittelversorgung zu schaffen, durch die Rabattverträge und Herstellerrabatte bereits erreicht ist. Da auf der anderen Seite die Apotheken durch die Rabattverträge einen erhöhten Aufwand und durch das Inkasso der Herstellerrabatte ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko zu tragen haben, spricht doch einiges dafür, den Abschlag deutlich zu senken.

Der Kassenabschlag hat aber noch eine weitere Funktion: Er sichert den Apotheken die schnelle und pünktliche Zahlung. Denn wenn die Kasse nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, verliert sie ihren Anspruch auf den Abschlag. Das bedeutet: Auch hochpreisige Arzneimittel werden sofort erstattet, selbst wenn die Kasse einen Grund zur Beanstandung hätte (und dann später retaxiert). Dagegen erhalten z. B. Handwerker bei auch nur behaupteter mangelhafter Ausführung höchstens eine Teilzahlung. Der volle Rechnungsbetrag steht ihnen erst am Ende eines unter Umständen jahrelangen Rechtsstreits zu – ein häufiger Grund für Handwerker-Pleiten.


Benjamin Wessinger



AZ 2012, Nr. 43, S. 1

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