Gesundheitspolitik

Was bleibt zu tun?

Die GKV-Ausgaben für ärztliche Behandlung je Versichertem stiegen von 2004 bis 2011 um 28%. Für die Apotheker wird das Fixhonorar pro Packung vom Verordnungsgeber nach neun Jahren Stillstand um 3,1% angehoben. Die Ungleichbehandlung ist krass. Was lehrt uns das?

War die Apothekerschaft naiv, als sie 2003 der Spannenumstellung auf das Kombimodell (3% auf den EK + 8,10 € Fixhonorar – bei Packungen für GKV-Patienten abzüglich Kassenrabatt) zustimmte? Immerhin ist es neun Jahre lang beim Fixhonorar pro verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittelpackung (RX-FAM) nicht zu einer im Arzneimittelgesetz explizit vorgesehenen "Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung …" gekommen. Erst die schwarz-gelbe Bundesregierung hat das Thema (da hat Daniel Bahr Recht) angefasst – allerdings so, dass wenig Freude aufkam.

Was da wie und wo be- und verrechnet wurde, ist auch für Insider schwer nachzuvollziehen. Unbestritten gestiegene Kosten, die nicht mit Packungszahlen zusammenhängen, wurden vom Verordnungsgeber z. B. mit der Rohertragszunahme aus gestiegenen Packungszahlen (gut 11% bei RX-Fertigarzneimitteln für GKV-Patienten) verrechnet – so als führten mehr Packungen nicht auch zu mehr Aufwand. Das schlucken zu sollen, fällt schwer. Dass der Verordnungsgeber hingegen ablehnt, spezifischen Mehraufwand für die Abwicklung der Rabattverträge bei der Anpassung des Fixhonorars zu berücksichtigen, wäre nachvollziehbar. Rabattverträge betreffen praktisch nur die GKV. Belastungen und Mehrleistungen daraus sollten, systematisch korrekt, bei den in Kürze startenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband um die Höhe (Absenkung) des Kassenrabattes für 2013 geltend gemacht werden.

Was gehört – mit Blick auf die Honorierung – jetzt sonst noch ganz oben auf die Agenda? Leider wäre es unrealistisch zu erwarten, dass beim Fixhonorar kurzfristig noch ein Zuschlag zu erreichen ist. Umso wichtiger ist aber, dass der Politik zügig gut belastbare Zahlen vorgelegt werden, um schnell eine bessere Honorierung der Rezepturen zu erreichen. Dabei sind auch die gestiegenen Anforderungen (z. B. bei der Dokumentation) einzurechnen – mit Augenmaß allerdings. Denn wenn wir Rezepturen (wie auch den Nacht- und Notdienst) politisch und auch berufspolitisch weiter für wichtig halten, wird man in beiden Fällen volle Kostendeckung kaum durchsetzen können. Andererseits: Die gegenwärtige Honorierung, bei der ein hoher Zuschussbedarf unvermeidbar ist, ist sicher auch nicht durchzuhalten. Ich höre aus der Politik den Ruf nach "Mischkalkulation"? Meine Antwort: "Das war einmal."


Klaus G. Brauer



AZ 2012, Nr. 42, S. 1

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