Recht

Werbung mit dem Konterfei erfordert Zustimmung

(bü). Arbeitgeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung Fotos der bei ihnen Beschäftigten (hier einer Mitarbeiterin) auf die eigene Homepage zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn sie inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.


(ArG Frankfurt am Main, 7 Ca 1649/12)



AZ 2012, Nr. 41, S. 6

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