Wirtschaft

Rund um die Rente

Was Sie über die Rente wissen sollten

(bü). Rente mit 67? Was ist, wenn ich schon vorher nicht mehr arbeiten kann? Wie viel darf ich hinzuverdienen? Haben Minijobber Rentenansprüche? Was bringen Kindererziehungszeiten? Fragen, die gesetzlich Rentenversicherte bewegen. Hier die Antworten:

Rente mit 67

Einen Schritt zum Alter "67" hat erstmals der Geburtsjahrgang 1947 zu tun. Der aber ist noch recht klein. Denn zunächst wird das "Renteneintrittsalter" nur um einen Monat pro Geburtsjahrgang angehoben.

Das heißt: Sind Sie zum Beispiel im Oktober 1947 geboren, dann können Sie nicht bereits ab November 2012, sondern erst ab Dezember 2012 Altersrente ohne Abzug beziehen. Bei Rentenbeginn bereits ab November 2012 würde die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Entsprechendes gilt für diejenigen, die an einem anderen Monat des Jahres 1947 geboren wurden.

Im Januar 1948 Geborene können erst ab April 2013 abschlagsfrei die Altersrente beziehen. Bei Rentenbeginn im Februar 2013, dem Monat nach dem 65. Geburtstag, müssten 0,6 Prozent Abschlag in Kauf genommen werden.

Und so geht das weiter. 1964 und später Geborene können erst vom 67. Geburtstag an ohne Abzug in Rente gehen. Vorheriger Rentenbezug, der auch dann bis zu fünf Jahre möglich ist, kostet bis zu 18 Prozent Rentenabschlag – je nach Art der Rente.

Doch auch vor "67" kann die Altersrente noch in voller Höhe zustehen. Das gilt zum Beispiel für "besonders langjährig Versicherte". Sie können auch 2012 noch mit 65 Jahren ungeschoren den Ruhestand genießen, wenn sie 45 Jahre Pflichtversicherungszeit (ohne Arbeitslosigkeit) nachweisen können.

Erwerbsminderungsrente

Wer in jungen Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet, bekommt keine Rente mehr, ist oft zu hören. Das ist falsch. Rentenversicherte, die ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Behinderung oder Unfall eingebüßt haben, bekommen Erwerbsminderungsrente – allerdings reduziert um einen Rentenabschlag von bis zu 10,8 Prozent:

  • "Voll erwerbsgemindert" sind Personen, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

  • Teilweise erwerbsgemindert (mit halbem Rentenanspruch) ist, wer zwar noch drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann.

Erwerbsminderungsrenten werden so berechnet, als wäre bis zum 60. Geburtstag weiter gearbeitet worden. Die "Zurechnungszeit" sorgt dafür. Vor 1961 geborene Frauen und Männer können auch heute noch An-spruch auf die "alte" Berufsunfähigkeitsrente haben.

Rente und Hinzuverdienst

Ab "65" können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen: An der Rente ändert sich nichts. Sozialversicherung und Steuern können allerdings fällig werden. Vorher ist für Altersrentner wie für Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung die normale Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro pro Monat festgelegt. Zweimal im Jahr dürfen es 800 Euro sein. Höherer Nebenverdienst führt dazu, dass nur noch eine "Teilrente" gezahlt wird. In welchem Umfang Zusatzeinkommen möglich ist und welche Rentenkürzung das zur Folge hat, das ergibt sich – individuell für jeden Rentner – aus dem Rentenbescheid und richtet sich nach dem Verdienst der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente haben größere Hinzuverdienstmöglichkeiten, was mit ihrer vorherigen Berufstätigkeit zusammenhängt. Die Rententräger beraten individuell.

Rente für Minijobber?

Minijobber (mit Verdiensten bis zu 400 Euro im Monat) erwerben nur minimale Rentenansprüche aus dieser Tätigkeit. Sie haben aber das Recht, durch eigene Beitragszahlung die Anwartschaften kräftig aufzustocken und außerdem Anspruch auf Rehabilitationsleistungen zu erwerben, etwa Kuren. Dazu ist es erforderlich, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass 4 Prozent des Bruttoverdienstes vom Lohn eines Minijobbers abgezogen und an die Rentenkasse überwiesen werden sollen. Bei 400 Euro im Monat sind das 16 Euro. Bei 300 Euro wären es 12 Euro im Monat.

Kindererziehungszeiten

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurde entweder der Mutter oder dem Vater ein Jahr als "Kinder-erziehungszeit" gutgeschrieben. Für nach 1991 geborene Kinder sind es drei Jahre. Die Gutschrift entspricht dem Durchschnittsbeitrag aller Rentenversicherten.

Das ergibt – auf das Jahr 2012 bezogen – eine Rente von 28,07 (im Osten: 24,92) Euro für vor 1992 geborene Kinder. 84,21 (74,76) Euro sind es für nach 1991 geborene Mädchen und Jungen.



AZ 2012, Nr. 40, S. 4

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