Recht

Kündigung: Nur bei "exzessivem Telefonieren" geht‘s fristlos

(bü). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Arbeitgeber Mitarbeitern nicht ohne Weiteres kündigen dürfen, wenn sie das Diensthandy privat nutzen. Nur bei umfangreichen unerlaubten Telefonaten sei eine fristlose Kündigung angemessen. Im konkreten Fall ging es um einen Bauingenieur, der – unter anderem – das Firmenhandy für private Gespräche genutzt hatte. Allerdings konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, die Nutzung des Firmenhandys für private Zwecke verboten zu haben. Deswegen sei die Entlassung unangemessen. Der Ingenieur habe ohne ausdrückliches Verbot durch den Arbeitgeber nicht davon ausgehen müssen, dass Privatgespräche ausnahmslos untersagt seien. Und weil "exzessives Telefonieren" nicht bewiesen werden konnte, hätte es auch eine Abmahnung getan.


(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 787/05)



AZ 2012, Nr. 4, S. 6

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