Recht

Auch finanziell Schwache zahlen den Zusatzbeitrag

(bü). Auch wenn eine gesetzlich krankenversicherte Frau angibt, sie könne den von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag (in Höhe von 8 €/Monat) nicht bezahlen, da sie "finanziell schwach" sei, so muss sie dennoch in ihren Geldbeutel greifen. Denn die gesetzlichen Kassen sind nicht nur berechtigt, sondern auch vom Bundesversicherungsamt dazu verpflichtet worden, diesen Betrag zu erheben. Die Ausnahmen, dass zum Beispiel chronisch Kranke lediglich ein Prozent ihrer Einnahmen zuzahlen müssen oder dass Hartz IV-Empfänger den Betrag von der Agentur für Arbeit ersetzt bekommen können, reichten aus, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Ferner sei es ihr unbenommen gewesen, die Kasse zu wechseln, als sie von der Erhebung der Zusatzleistungen, aber auch vom damit verbundenen Kündigungsrecht erfuhr.



(LSG Baden-Württemberg, L 11 KR 3607/10)



AZ 2012, Nr. 4, S. 6

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