Gesundheitspolitik

AMG-Novelle passiert Bundesrat

Berlin (ks). Der Bundesrat hat am 21. September dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zugestimmt. Neben umfangreichen Änderungen im Arzneimittelgesetz sind auch neue Regelungen im Betäubungsmittelrecht und in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Die Änderungen sollen "in Kürze" in Kraft treten.

Kernziele der Novelle sind die Stärkung der Arzneimittelsicherheit und der Schutz vor gefälschten Arzneimitteln. Anlass hierfür gab das europäische Recht. So sollen beispielsweise künftig besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel eine Sicherheitskennzeichnung auf der Packung tragen. Mit dem Gesetz werden aber auch bestehende Wettbewerbsverzerrungen für Versandapotheken beseitigt: Nun ist klar geregelt, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach Deutschland gilt. Im Betäubungsmittelgesetz sind Regelungen zur Verbesserung der Betäubungsmittelversorgung ambulanter Palliativpatienten vorgesehen. Um eine absehbare palliativmedizinische Krisensituation zu überbrücken, kann ein Arzt einem ambulanten Patienten zukünftig ausnahmsweise BtM überlassen, wenn die Besorgung des Arzneimittels aus der Apotheke nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Eine weitere Neuregelung: Apotheken und Krankenkassen können nun gemeinsam den aut-idem-Austausch bestimmter Arzneimittel in der Apotheke verbieten.



AZ 2012, Nr. 39, S. 8

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