Gesundheitspolitik

120 Millionen Euro für den Notdienst

Überraschende Wende: Pauschale soll Landapotheken die Dienstbereitschaft versüßen

Berlin (ks). Letzte Woche ging es beim Apothekenhonorar Schlag auf Schlag: Angefangen hatte es mit der Botschaft aus dem Bundesgesundheitsministerium, die Regierung plane derzeit keine Zuschläge für Apotheken beim Nacht- und Notdienst (siehe Artikel "Das BMG und die wirtschaftliche Lage der Apotheken"). Am Mittwoch gab das Bundesfinanzministerium dann grünes Licht für die 25 CentErhöhung beim Fixzuschlag. Tags drauf traf sich die ABDA-Spitze mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler – dieser signalisierte: Es gibt doch zusätzliche Mittel für den Notdienst. Kurz darauf verkündeten Unionspolitiker, es solle künftig eine Notdienstpauschale geben – hierfür veranschlagt sind 120 Millionen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hielt die rund 190 Millionen Euro, die das Wirtschafts- und Gesundheitsressort den Apotheken über die Erhöhung des Festzuschlages zukommen lassen will, zunächst für zu viel Geld. Doch mittlerweile hat sein Ministerium eingelenkt: Man habe den Verordnungsentwurf "gründlich geprüft" und trage ihn nunmehr mit, erklärte ein Sprecher von Schäuble am Mittwoch.

Wolf bei Rösler

Tags drauf fand das lang erwartete Spitzengespräch der ABDA mit Bundeswirtschaftsminister Rösler statt. In einer anschließend versendeten ABDA-Pressemeldung heißt es, ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf habe gegenüber Rösler die Forderung der Apothekerschaft bekräftigt, das Festhonorar an die tatsächlichen Sach- und Personalkostensteigerungen anzupassen. Er habe zudem erneut die "innovationsfeindliche Rechenmethodik" des Wirtschaftsministeriums bedauert. Rösler seinerseits habe "Verständnis für die Position der Apothekerschaft" gezeigt. Und er zeigte Entgegenkommen: Die Bundesregierung werde zusätzliche Verbesserungen der Honorierung auf den Weg bringen, erklärte Rösler. Er wolle insbesondere schnell die flächendeckende Versorgung – gerade auf dem Land – durch zusätzliche Mittel für den Notdienst der Apotheken stärken. Hierzu solle eine neue Regelungssystematik eingeführt werden. Von den 120 Millionen Euro ist in der ABDA-Meldung keine Rede. "Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", zitiert man hingegen Wolf. "Aber wir erwarten nun auch konsequentes Handeln, das den Apotheken schnelle Hilfe bringt."

200 Euro Notdienstpauschale

Nahezu zeitgleich platzte es aus der Koalition: 120 Millionen Euro soll es mehr für den Notdienst geben. "Um gerade die Apotheker zu erreichen, die oft Notdienste machen, soll es eine Pauschale pro Dienst geben", verkündete der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn. Auf rund 200 Euro pro Notdienst soll dies hinauslaufen. Auch der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) bestätigte am Abend die Einigung in der Koalition. Die ABDA hatte schon im Frühjahr eine pauschale Vergütung gefordert. Sie peilte durchschnittlich 263 Euro pro Notdienst an – 249 Euro werktags, 293 Euro am Wochenende und an Feiertagen. Bislang sieht § 6 der Arzneimittelpreisverordnung einen zusätzlichen Beitrag von 2,50 Euro pro im Notdienst abgegebener Packung vor.

Zugeknöpft gab man sich dagegen im Bundesgesundheitsministerium: "In der Koalition wird darüber beraten, wie der Notdienst – gerade auf dem Land – besser vergütet werden kann", war am Donnerstag das einzige, das von einem BMG-Sprecher zu erfahren war. Doch schon am nächsten Tag fand man offenbar die Fassung wieder. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass die Apotheken nun 310 Millionen Euro mehr bekommen sollen. "Damit wird für die Menschen auf dem Land die Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig gestärkt", so der Minister.

Becker: Protest kam an

Fritz Becker meldete sich ebenfalls am Freitag in seiner Eigenschaft als Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg zu Wort. Seine Freude über ein Honorarplus von nun rund 300 Millionen Euro hielt sich in Grenzen: "Das Ergebnis der gestrigen Gespräche zwischen Vertretern der Apothekerschaft und dem Bundeswirtschaftsministerium kann uns nicht befriedigen", erklärte er. "In der Summe liegen wir mit diesem Ergebnis weit weg von unseren begründeten und nachrechenbaren Forderungen." Diese hatten bei 624 Millionen gelegen. Dass man nun immerhin ein Stück weit vorangekommen ist, schreibt Becker nicht zuletzt den Protestmaßnahmen der vergangenen Tage zu. Dennoch: "Der Kampf des Berufsstandes nach einer gerechten und ausreichenden Gesamtfinanzierung ist längst nicht zu Ende", betont der LAV-Präsident. Schließlich geht es demnächst weiter mit den Verhandlungen zum Apothekenabschlag für das Jahr 2013. Diese werde der Berufsstand mindestens genauso kritisch begleiten, wie bisher die Honorardiskussion. Becker: "Wir werden eine sehr deutliche Senkung unseres derzeitig zu zahlenden Zwangsabschlags fordern, die sich – so viel sei jetzt schon gesagt – auf Basis der Schiedsstellenentscheidung 2009 und 2010 begründen lässt."

Immerhin: Die gesonderte Vergütung des Nacht- und Notdienstes sieht Becker gerade für einen Flächenstaat wie Baden-Württemberg als eine sinnvolle strukturelle Maßnahme an. Becker: "Die Politik steht mit dieser Maßnahme nun bei uns im Wort und muss einen schnellen Weg finden, diese Entscheidung bis zum Jahresende dingfest zu machen."

Tatsächlich ist zu bezweifeln, dass die Regelung zum Notdiensthonorar zugleich mit der Anpassung des Festzuschlages geregelt wird. Denn für ersteres bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Zudem wird auch der Finanzminister wieder zurate gezogen werden müssen. Die bereits abgesegneten 25 Cent mehr könnten hingegen schon rasch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.



AZ 2012, Nr. 38, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.