Gesundheitspolitik

Brandenburg: Kammer und Ministerium räumen Streit um offenen Brief aus

Kammerpräsident Dobbert wendet sich an Ministerpräsidenten – Platzeck antwortet nicht

Potsdam (lk). Der Streit zwischen der Landesapothekerkammer Brandenburg und der Landesregierung in Potsdam um die Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung ist ausgeräumt: Das Landesgesundheitsministerium zeigte sich mit der von Kammerpräsident Jens Dobbert eingeforderten "Klarstellung" einverstanden. "Damit hat die Kammer auf die Aufforderung unseres Ministeriums als Rechtsaufsicht reagiert", so eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums.

Vom Landeschef erhielt Dobbert hingegen eine Abfuhr: Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) will keine Antwort auf den "Offenen Brief" an Brandenburgs Kammerpräsidenten Jens Dobbert senden.

"Ein offener Brief zielt mehr auf die Mobilisierung der Öffentlichkeit als auf den Adressaten", reagierte die Potsdamer Staatskanzlei auf Anfrage. Auf offene Briefe reagiere man daher grundsätzlich nicht.

Dobbert: Keine Aufforderung zum Boykott

Kammerpräsident Dobbert, hatte zuvor auf die Aufforderung des Landesgesundheitsministeriums reagiert und seinem "Offenen Brief" an Ministerpräsident Platzeck eine "Klarstellung" hinzugefügt. Darin widersprach Dobbert dem entstandenen Eindruck, er habe zum Rechtsbruch aufgerufen, indem er die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung infrage gestellt habe.

"Die Bitte an den Ministerpräsidenten um Unterstützung bei der Sicherung der ordnungspolitischen und materiellen Grundlagen zur Durchsetzung der Forderungen aus der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ist keine Aufforderung der Kammer zum Rechtsbruch oder Boykott, weder zur Erfüllung und Umsetzung der bisherigen rechtlichen Regelungen noch der sich aus der Novellierung ergebenden geänderten und neuen Anforderungen zur Sicherung einer Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in hoher Qualität", stellte Dobbert klar: "Dies war und ist nicht Absicht der Kammer, noch ist das aus dem Inhalt des Schreibens zu entnehmen."

Vielmehr sei es Anliegen der Kammer, sich dafür einzusetzen und um Unterstützung zu bitten, dass die Adressaten der Apothekenbetriebsordnung, die Apothekerinnen und Apotheker des Landes, in die Lage versetzt würden, sowohl durch Klärung der fachlichen und rechtlichen Unzulänglichkeiten als auch durch die Sicherung einer dafür erforderlichen finanziellen Grundlage, die ihnen durch die Apothekenbetriebsordnung auferlegten Anforderungen erfüllen zu können.

 Das brandenburgische Gesundheitsministerium hatte von Dobbert diese Klarstellung eingefordert. Mit seinem offenen Brief habe Dobbert "indirekt zum Rechtsbruch aufgerufen", kritisierte das Ministerium. Die Aufforderung der Kammer an die ehrenamtlichen Pharmazieräte, bis auf Weiteres von den Revisionen der Apotheken nach der neuen Apothekenbetriebsordnung abzusehen, sei nicht akzeptabel. Die Kammer sei verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten. Daher müsse sie ihre Ankündigung "unverzüglich und in geeigneter Form und bei allen Adressaten" zurücknehmen.

In seinem Brief (siehe auch DAZ 2012, Nr. 36, S. 25 und 98) hatte Dobbert mit der Verweigerung der Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung gedroht, falls es bei der angekündigten Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent bleibt: Die Kammer sehe sich in der "gegenwärtigen Situation" außerstande, die "Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung in der gebotenen Weise zu verlangen und Nichtbefolgung zu sanktionieren", heißt es in dem Brief des Kammerpräsidenten.

Man sehe sich außerstande, dem Argument der Kollegen entgegenzutreten, dass die wirtschaftliche Grundlage für die Umsetzung der neuen und höheren Anforderungen der ApBetrO fehle. Der Bestand der Apothekerschaft vor allem im ländlichen Raum sei wegen der zu geringen Honoraranpassung "ernsthaft gefährdet", so Dobbert. Daher fordere die Kammer in Wahrnehmung ihrer "Fürsorgepflicht gegenüber den Mitgliedern" die ehrenamtlichen Pharmazieräte auf, "bis auf Weiteres von den Revisionen der Apotheken nach der neuen Apothekenbetriebsordnung abzusehen." Man könne nicht hinnehmen, dass die Apotheker wegen fehlender materieller Grundlagen "faktisch zum Gesetzesbruch gezwungen werden".

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts komme die Kammer jetzt an einen Punkt, die öffentlichen Aktionen der Apothekerschaft nicht nur mehr verbal zu billigen und zu unterstützen, sondern "auch aktiv zu Maßnahmen aufzurufen", begründet Dobbert die ungewöhnliche Aktion. Sein Appell an Platzeck: "Wir bitten Sie eindringlich, uns bei der Durchsetzung unserer berechtigten Forderungen zu unterstützen!"



AZ 2012, Nr. 37, S. 3

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