Aktuelles Urteil

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

(bü). Ein "Erschöpfungsgrundsatz" gilt auch für Software, die im Wege eines Downloads erworben wurde, so der Europäische Gerichtshof. Er hat entschieden, dass Software, die im Wege des kostenpflichtigen Downloads erworben wurde, vom Käufer ohne Einwilligung des Herstellers weiterveräußert werden darf. Voraussetzung ist, dass mit dem erfolgreichen Download eine Kopie der Software "in den Verkehr gebracht" worden und dass die Lizenz dem "Erstkäufer" ursprünglich vom Rechteinhaber "ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen worden ist".

(SG Berlin, S 172 AS 3565/11)

AZ 2012, Nr. 35, S. 4

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