Gesundheitspolitik

ABDA-Stellungnahme: 8,35 Euro vollkommen unzureichend

Weiter Streit um Apothekenhonorar – BVDAK fordert 9,19 Euro – GKV gegen jede Anpassung

Berlin (lk). Resolutionen, Protestaktionen, Stellungnahmen – die Apothekerschaft wehrt sich gegen die von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgeschlagene Honoraranpassung auf 8,35 Euro. In ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Arzneimittelpreisverordnung weist die ABDA die geplante Erhöhung der Vergütung der Apotheken in Höhe von 0,25 Euro pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung als "vollkommen unzureichend" zurück. Die Kooperationsapotheken (BVDAK) fordern sogar ein Honorar von 9,19 Euro und eine Notdienstpauschale von 250 Euro. Der GKV-Spitzenverband sieht dagegen überhaupt keinen Grund für eine Honorarerhöhung.

Zum Thema Nacht- und Notdienst, BtM-Gebühr und Rezepturhonorar äußert sich die ABDA in ihrer Stellungnahme nicht. Sie konzentriert sich vollends auf das Apothekenhonorar. Die ABDA kritisiert vor allem die zugrunde gelegte Methodik – der Entwurf sehe vor, von dem tatsächlichen Anpassungsbedarf aufgrund von Kostensteigerungen den "Anstieg des Rohertrags" abzuziehen. "Dies ist sachlogisch falsch und leistungsfeindlich", heißt es in der Stellungnahme.

In dieser Frage zieht der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) mit der ABDA an einem Strang: Der angenommene und nicht überprüfbare Rohertragsanstieg im Verordnungsentwurf in Höhe von 26.684 Euro könne nicht angerechnet werden, da eine Rohertragssteigerung nicht im Zusammenhang mit einer Gesamtkostensteigerung gesehen werden dürfe. Der im Verordnungsentwurf aufgeführte Mehrkostenbedarf in Höhe von 190 Millionen Euro (760 Millionen Packungen mal 25 Cent) erscheine daher nicht sachgerecht und könne durchaus als "politischer Preis" gesehen werden, so der BVDAK in seiner Stellungnahme.

Weiterhin sei zu bedenken, dass eine Erhöhung oder Neustrukturierung der Notdienstgebühr durch eine Pauschale ebenfalls seit vielen Jahren ausstehe. Der BVDAK: "Wir befürworten daher eine Notdienstpauschale in Höhe von 250 Euro pro notdiensthabender Apotheke ab dem Jahr 2013. Damit kann ansatzweise ein kostendeckender Notdienst auch weiterhin sichergestellt werden."

GKV: Rückläufige Apothekenzahl unbedenklich

Hingehen lehnt der GKV-Spitzenverband jede Honorarerhöhung ab: "Die Forderung der Apotheker nach einer höheren Honorierung pro Packung weisen wir entschieden zurück. Bisher haben die Apotheker zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten keine belastbaren Daten vorlegt. Was ein Apotheker verdient, bleibt bis heute im Dunkeln." Der im Vergleich zur Gesamtzahl aller Apotheken sehr moderate Rückgang der Anzahl der Apotheken sei nicht bedenklich. In ihm spiegele sich einerseits die Tatsache, "dass wir auch im europäischen Vergleich eine sehr hohe Apothekendichte haben" und dass andererseits der Strukturwandel auch vor den Apotheken nicht haltmache.

In ihrer Stellungnahme nimmt die ABDA Bezug auf erfolgte Kostensteigerungen: "Insgesamt sind die Personalkosten der Apotheken von 2004 bis 2011 um 29,1 Prozent gestiegen. Und schließlich sind auch Apotheken von generellen Preissteigerungen betroffen – sei es für Mietzahlungen, Gebühren, für Abschreibungen oder Investitionen aller Art." Das im Referentenentwurf angelegte Berechnungsverfahren "fordert vom Apothekeninhaber, diese Mehrkosten aus seinem zusätzlichen Rohertrag gegenzufinanzieren‘", stellt die ABDA fest. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: "Die Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums verweigert dem Inhaber einer Apotheke de facto einen angemessenen Unternehmerlohn für die Mehrleistung, die er erbringt. Er erhält damit über all die Jahre noch nicht einmal einen Inflationsausgleich."

Hinzu komme: Sollte diese Rechenmechanik auch für zukünftige Anpassungen des Apothekenentgelts zur Anwendung gebracht werden, wäre das eine dauerhafte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wolf: "Wo bleibt da die Perspektive für einen wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsstand? Der Gewinn aus dem Apothekenbetrieb wird langfristig auf dem nominalen Niveau des Jahres 2004 gedeckelt. Das ist leistungsfeindlich – und eine solche Deckelung gibt es bei keinem anderen Berufsstand."

Im Referentenentwurf beruft sich das Ministerium auch auf das Interesse der Arzneimittelverbraucher. Dazu Wolf: "Dabei wird aber unterstellt, der Verbraucher interessiere sich nur für möglichst billige Arzneimittelpreise. Wo aber bleibt das Interesse an einer bundesweiten, flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit?" Das Gleiche gelte für das Interesse an einer angemessenen Auswahl unter unabhängigen Apotheken und an einer unabhängigen Beratung.



AZ 2012, Nr. 33-34, S. 1

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