Gesundheitspolitik

Michels fordert offene Diskussionskultur

BVDAK-Chef Hartmann beim AVWL

Berlin (lk). In die bislang von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gepflegte strikte Abgrenzung von anderen Apothekerverbänden kommt Bewegung: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) und der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) haben jetzt überraschend einen künftigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbart.

"Wir funken auf derselben Wellenlänge, was die Zukunft der Apotheke als inhabergeführt, unabhängig und ortsnah angeht. Wir wollen den Apotheker auch in Zukunft als freiberuflichen Arzneimittelexperten mit Vollsortiment im ganzheitlichen Dienst an der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Patienten und Kunden," sagte AVWL-Vorsitzender Dr. Klaus Michels im Anschluss an eine Vorstandssitzung, zu der der AVWL den BVDAK-Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann nach Münster eingeladen hatte. Der BVDAK vertritt derzeit 34 Mitglieder.

Starke berufsständische Vertretung nötig

Beide Verbände erkennen die Weiterentwicklung der Apothekenlandschaft und die zum Teil unterschiedlichen Sichtweisen von Einzel- wie Kooperationsapotheken an, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Trotz mancher Unterschiede, die nicht zuletzt aus der bewährten Aufgabenteilung zwischen Apothekerverbänden und Branchenkooperationen resultierten, gebe es viele thematische Schnittmengen. Diese wolle man zum Vorteil beider Verbände künftig nutzen und ausbauen. Das spezifische Know-how eines jeden Verbandes sei hierzu besonders förderlich, so die beiden Vorstandsvorsitzenden unisono.

Einigkeit bestehe zudem in grundsätzlichen Fragestellungen: Die Apothekerschaft werde in Zukunft mehr denn je darauf angewiesen sein, auf ihre Belange wirksam und nachhaltig aufmerksam zu machen. Ausschlaggebend hierfür sei eine schlanke, aber durchsetzungsstarke berufsständische Vertretung, die über Transparenz und Teilhabe für die erforderliche Rückkoppelung ihrer Entscheidungen bei ihren Mitgliedern Sorge trage.



AZ 2012, Nr. 31/32, S. 2

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