Gesundheitspolitik

BMWi: 8625 Euro Honorar mehr für jede Apotheke

So rechnen die Ministerien

Berlin (lk). Jetzt ist der Zahlenstreit zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium entschieden: Die beiden Ressorts berufen sich bei der Neuberechnung des Apothekenhonorars hauptsächlich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Danach beträgt der bereinigte Anpassungsbedarf je Apotheke 8625 Euro. Geteilt durch die Zahl der Packungen pro Apotheke (35.032) ergibt sich laut Entwurf der neuen Arzneimittelpreisverordnung ein Wert von 25 Cent für die Anpassung des Apothekenhonorars. In Kraft treten soll die Erhöhung zum 1. Januar 2013.

"Die Angaben zu den Kosten sind der amtlichen Strukturstatistik im Handel des Statistischen Bundesamtes entnommen. Diese Daten sind vom Statistischen Bundesamt für die Anpassung des Apotheken-Festzuschlags neu aufbereitet und für das Jahr 2011 fortgeschrieben worden. Hierzu wurden aktuelle Informationen aus der Konjunkturstatistik im Handel sowie Daten zu steuerlichen Betriebsergebnissen von Apotheken und zur Anzahl von Apotheken, die die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände (ABDA) vorgelegt hat, berücksichtigt", heißt es in der DAZ.online vorliegenden Begründung.

Bei der Berechnung der Anpassungshöhe seien auch die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher zu berücksichtigen: "Daher wird neben der Kostenentwicklung auch der von den Apotheken erzielte Anstieg des Rohertrags in die Prüfung einbezogen." Als Anpassungsbedarf für den Bereich der verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel werde ein Betrag von 75 Prozent des Saldos aus Kostensteigerungen je Apotheke in Euro abzüglich der Rohertragssteigerung je Apotheke in Euro berücksichtigt. Der Anteil von 75 Prozent entspreche dem Anteil der Kostensteigerung für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel an der Kostensteigerung des Gesamtsortiments.

Von 2004 bis 2011 ermittelten die beiden Ministerien auf dieser Grundlage einen Anstieg der Gesamtkosten je Apotheke von 38.184 Euro. Dem stand eine Erhöhung des Rohgewinns von 26.684 Euro ebenfalls seit 2004 gegenüber. Der Brutto-Anpassungsbedarf ergibt so einen Wert von 11.500 Euro je Apotheke. Bezogen auf "verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel" verringert sich laut Musterrechnung der Anpassungsbedarf auf nur noch 8625 Euro pro Apotheke. Bezogen auf 35.032 abgegebene Rx-Packungen errechneten BMWi und BMG die Honoraranpassung um 25 Cent.



AZ 2012, Nr. 31/32, S. 8

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