Gesundheitspolitik

BtM-Retax: DAV und BKKen beenden Streit

In Nordrhein und Westfalen-Lippe gefundene Einigung soll bundesweit gelten

Berlin (lk). Der Streit zwischen drei Betriebskrankenkassen und Apothekern um Null-Retaxationen bei BtM-Rezepten ist jetzt bundesweit beendet. Unter der Koordination des Apothekerverbandes Nordrhein konnte die bisher nur für NRW geltende Vereinbarung nun auch auf die Bundesebene übertragen werden. Das teilte am 17. Juli ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit.

Alle DAV-Mitgliedsverbände haben der Vereinbarung zugestimmt oder streben eine im Wesentlichen gleichlautende Vereinbarung an. Nach Angaben der Novitas BKK steht nur noch eine Einigung mit Hamburg aus. Dort befinde man sich aber auf gutem Weg.

Bei Einspruch Geld zurück

Die Apotheken, die Einspruch gegen die Null-Retaxationen eingelegt hatten, erhalten ihr Geld bis zum Jahresende zurück. Weitere Retaxationen wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung werden gemäß der nunmehr bundesweit vereinbarten Neuregelung nicht ausgesprochen, so der DAV.

Anfang Juni hatten die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe und die BKK vor Ort, die Novitas BKK und die BKK Hoesch ihre Unstimmigkeiten über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten beigelegt und eine Vereinbarung dazu getroffen. In der Vergangenheit kam es zwischen den genannten Betriebskrankenkassen und den Apothekern wegen der Kürzung von Betäubungsmittelrezepten um den kompletten Rechnungsbetrag zu Diskussionen über die Auslegung der einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

Der DAV und die Betriebskrankenkassen seien sich nach wie vor einig, dass für die Erstellung und Belieferung von Verordnungen über Betäubungsmittel besondere Sorgfaltsanforderungen gelten. Die Vertragspartner sowohl auf Apotheker- als auch auf Krankenkassenseite hätten mit der konstruktiven und nun auch bundesweiten Klärung der Problematik ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und damit eine gemeinsame verantwortungsbewusste Lösung im Interesse einer reibungslosen Versorgung von Versicherten und Patienten erzielt, hieß es in einer DAV-Mitteilung.



AZ 2012, Nr. 30, S. 8

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