Recht

Steuerrecht: Für Adoptionen gibt es kein Geld

(bü). Kosten für die Adoption eines Kindes können nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gilt unabhängig davon, dass die Eltern wegen bestehender Unfruchtbarkeit keine eigenen Kinder bekommen können. Und es spielt auch keine Rolle, dass die Adoption wegen ethischer Bedenken einer künstlichen Befruchtung vorgezogen wurde.


(FG Baden-Württemberg, 6 K 1880/10)



AZ 2012, Nr. 27, S. 4

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