Recht

Steuerrecht: Vorsicht, Ferienwohnung!

(bü). Wer mit dem Kauf einer Ferienwohnung in erheblichem Maße Steuern sparen will, der sollte nicht damit rechnen, dass das Finanzamt jahrelang untätig bleibt, wenn die "negativen Überschüsse" (hier ergab sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro innerhalb weniger Jahre ein Minus von 131.000 Euro) ins Uferlose steigen und eine Besserung nicht abzusehen ist. Die Verluste braucht das Finanzamt nicht anzuerkennen, wenn die Vermietungsquote langfristig unter 75 Prozent der ortsüblichen Quote liegt und eine Prognoserechnung auf 30 Jahre ebenfalls negativ ausfällt.


(FG Münster, 9 K 1189/09 F)



AZ 2012, Nr. 26, S. 5

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