Gesundheitspolitik

Organspende: Entscheidungslösung kommt

Bundestag stimmt Reform mit breiter Mehrheit zu

Berlin (ks). Der Bundestag hat am 25. Mai eine umfassende Reform der Organspende beschlossen. Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Diese Entscheidungslösung wird im Transplantationsgesetz verankert. Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen – vor allem bei der Linken. Einen Fraktionszwang gab es nicht.

Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, ist eine breite Aufklärung geplant. Dies soll über die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geschehen. In einigen Jahren soll man die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern können.

Neuerungen sind auch für Menschen vorgesehen, die zu Lebzeiten Or-gane spenden. Ihnen wird nun auf Kosten der Krankenkassen des Empfängers unter anderem eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld garantiert.

Der GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind zudem als Auftraggeber verpflichtet, die als Koordinierungsstelle tätige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kontinuierlich zu überwachen. Die DSO muss ihrerseits finanzielle und organisatorische Entscheidungen ihren Auftraggebern vorlegen.



AZ 2012, Nr. 22, S. 3

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