Wirtschaft

Wenn die Rente ansteht: "Nachbarschaftshilfe"

Versichertenälteste beraten kostenlos beim Papierkrieg

(bü). Der Weg zur Rente führt durch ein Dickicht von Gesetzen und Bestimmungen, so dass es nicht ausbleibt, dass es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Rentenversicherung und -versicherten kommt. Da ist guter Rat gefragt – und der ist nicht immer teuer.

Der Weg zur Rente führt nach Jahren der Beitragszahlung zuerst über einen Antrag, den der Versicherte stellen muss, wenn er ans Geld seines Rentenversicherers kommen will. Vor dem Antragsformular stehen viele Anspruchsberechtigte ziemlich hilflos, heißt es doch, die eigene Lebensgeschichte in den Rentenversicherungsverlauf zu übertragen.

Jeder hat Anspruch auf Beratung

Deshalb hat der Gesetzgeber die Leistungsträger – also die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die entsprechenden Regionalträger und die Knappschaft-Bahn-See – dazu verpflichtet, "im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten" aufzuklären. Mehr noch: "Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten" nach dem Sozialgesetzbuch.

Die Rentenversicherten müssen also nicht allein mit Begriffen wie Beitrags- und Anrechnungszeiten auskennen oder sich mit Kindererziehungs- und Zurechnungszeiten auseinandersetzen. Die Versicherungen haben in fast allen großen Städten "Auskunfts- und Beratungsstellen" eingerichtet. Doch bevor sich Ratsuchende auf den Weg dorthin machen, können sie vielleicht in der Nachbarschaft Rat und Hilfe erlangen: bei einem der zahlreichen "Versichertenältesten" (beziehungsweise "Versichertenberater"). Das sind Privatleute, die ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit ehrenamtlich (und kostenlos) ausführen. Sie sind selbst gesetzlich rentenversichert und durch Schulungen auf ihre Beraterrolle gut vorbereitet.

Auch Versichertenälteste müssen schweigen

Versichertenälteste helfen, wie schwierig die Probleme auch sein mögen, und sie wissen, wen sie fragen müssen, wenn es auch für sie zu kompliziert werden sollte. Sie halten die verschiedenen Formulare bereit, die zur offiziellen Antragstellung nun einmal erforderlich sind. Sie beraten in der eigenen Wohnung oder anderswo – je nach Absprache. Selbstverständlich gilt für sie derselbe Geheimhaltungsgrundsatz wie für die "Profis" bei den Rentenversicherern.

Zum Versichertenältesten wird man auf Vorschlag einer Arbeitnehmer-Organisation durch die Vertreterversammlung der Rentenversicherung gewählt. Nach der Wahl absolvieren die "Neuen" Seminare, Wiedergewählte (Amtszeit: jeweils sechs Jahre) werden Jahr für Jahr auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht. Wer seinen Rentenantrag beim Versichertenältesten ausfüllt (beziehungsweise ausfüllen lässt), setzt damit dieselben Fristen in Lauf, wie wenn er beim Versicherungsamt der Stadt- oder Kreisverwaltung sich der dortigen "Amtshilfe" bedient hätte.

Eine Adressenliste der Versichertenältesten gibt’s beim Rentenversicherungsträger. Und wer sich lieber komplett "neutral" beraten lassen möchte, der sucht sich einen "zugelassenen Rentenberater" – zu finden unter anderem unter "R" in den Gelben Seiten. Allerdings wird er anschließend eine Gebührenrechnung erhalten...



AZ 2012, Nr. 20, S. 5

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