Recht

Reiserecht: Zusatzkosten nicht häppchenweise preisgeben

(bü). Fluggesellschaften dürfen in ihren Internetauftritten Gebühren und Zuschläge nicht "häppchenweise" aufführen und den Endpreis erst an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang. Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen – also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen. Auch eine "Servicegebühr" darf nicht erst am Schluss aufgeschlagen werden, wenn sie ohnehin fällig wird, also den Endpreis auf jeden Fall erhöht. (Betroffen waren die Unternehmen Air Berlin und Ryan Air, die jedoch beide Revision gegen die Urteile eingelegt haben.)


(KG Berlin, 5 U 147/10 u. a.)



AZ 2012, Nr. 19, S. 7

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