Aktuelles Urteil

Eine Gesetzliche darf nicht "die Blicke fangen"

Eine Gesetzliche darf nicht "die Blicke fangen"

(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse darf nicht in einer sogenannten Blickfangwerbung mit Begriffen wie "Testmitgliedschaft", "Krankenkasse auf Probe" und der Aussage "18-monatige Bindungsfrist entfällt" werben. Die Aussagen seien irreführend und damit wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht Celle, weil sie (auch) solchen Verbrauchern eine "Testmitgliedschaft" anbiete, die vor Ablauf von 18 Monaten lediglich in eine andere (Ersatz)-Kasse wechseln können. Insoweit verstünde der normale Versicherte eine "Testmitgliedschaft" dahingehend, dass er nach deren Ende auch wieder in seine frühere Kasse zurückkehren kann. Deswegen ist die Werbeaussage objektiv unrichtig und irreführend.

AZ 2012, Nr. 19, S. 3

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