Recht

Das Finanzamt darf weiter 6 Prozent Zinsen kassieren

(bü). Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Zinsen, die die Finanzämter bei Steuernachzahlungen zu berechnen haben, an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Die im Einkommensteuergesetz vorgesehene Zinshöhe von 6 Prozent darf deshalb unabhängig davon weiterhin berechnet werden, dass sie seit Langem schon nicht mehr den auf dem Markt erzielbaren Zinssätzen entspricht. (Allerdings gilt auch im umgekehrten Fall, dass ein Steuerzahler 6 Prozent Zinsen vom Finanzamt gezahlt bekommt, wenn er eine Steuererstattung erhält. In beiden Fällen setzt der Zinsanspruch aber erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Steuer entstanden war.)


(BFH, I R 80/10)



AZ 2012, Nr. 19, S. 6

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