Gesundheitspolitik

Besserer Schutz vor Forderungsausfällen

Neuer Modulvertrag mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG zur Direktabrechnung

HAMBURG (tmb). Der Deutsche Apothekerverband und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG haben einen Modulvertrag über die Direktabrechnung mit Apotheken geschlossen, der am 1. Mai in Kraft getreten ist. Nach Angaben des Apothekerverbandes ist dies der erste Vertrag zur Direktabrechnung, der nicht auf bestimmte Arzneimittel beschränkt ist. Es gilt jedoch ein Mindestbetrag von 750 Euro für jeden Abrechnungsvorgang.

Dem Vertrag war ein Modellprojekt mit Apotheken in Bayern vorausgegangen, das im April 2011 begonnen hatte (siehe Bericht in AZ 2011, Nr. 13, S. 2). Über Einzelheiten des neuen Vertrages informierte der Hamburger Apothekerverein in einem Mitgliederrundschreiben. Demnach verfolgen die Vertragspartner das Ziel einer besonderen Betreuung der Allianz-Versicherten. Die Apotheken sollen vor Forderungsausfällen geschützt werden. Die Direktabrechnung gelte nur für erstattungsfähige, medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel und nur wenn der Rechnungsbetrag der gleichzeitig eingereichten Rezepte mindestens 750 Euro betrage. Die Versicherung erstatte nur die Kosten, die vom Erstattungsanspruch des Versicherten gedeckt sind, nicht dagegen die Selbstbeteiligung oder Beträge, für die Leistungsausschlüsse vereinbart sind.

Interessierte Apotheken können beitreten

Apotheken müssten der Vereinbarung jeweils einzeln beitreten und dies gegenüber ihrem Apothekerverband erklären. Für jeden einzelnen Kunden sei ein Antrag auf Direktabrechnung auszufüllen, in dem die Arzneimittel genannt sind, für die das Verfahren gelten soll. Nach der Zustimmung der Versicherung sei das Verfahren für künftige Ansprüche zulässig. Dann könne die Apotheke die Rezepte mit einem Einreichungsformular direkt mit der Versicherung abrechnen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Falls die Versicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag überweist, müsse die Apotheke die Differenz beim Kunden einfordern.

Im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins wird der Vertrag als besserer Schutz der Apotheken vor Forderungsausfällen begrüßt. Doch bleibe es jeder Apotheke überlassen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.



AZ 2012, Nr. 19, S. 8

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