Recht

Mietrecht: Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietwohnung

(bü). Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters im gemeinschaftlichen Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Das Aufhängen von Bildern außerhalb der gemieteten Wohnung im Treppenhaus ist eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter die Bilder entfernt. (Ebenso darf der Mieter keine Gegenstände im Treppenhaus lagern.)


(AmG Köln, 220 C 27/11)



AZ 2012, Nr. 18, S. 5

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