Wirtschaft

Fast 300 Euro Beitragserstattung für das Jahr 2011

Rentner mit Zusatzeinkünften und Studenten sollten nachrechnen

(bü). Rentner, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, werden vielfach mit höheren Beiträgen zur (Kranken-)Kasse gebeten als "Nur"-Arbeitnehmer. Das trifft auf alle Rentenbezieher zu, deren Arbeitsverdienst plus gesetzliche Rente plus Pension oder Betriebsrente im Jahr 2011 3712,50 Euro im Monat überstiegen haben und denen von ihrer Rente Krankenversicherungsbeiträge einbehalten worden sind. Ihnen steht für 2011 eine Erstattung der Beiträge zu, die sie über die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 3712,50 Euro hinaus an ihre Krankenkasse gezahlt haben.

Wichtig: Da die Krankenkassen solche Überzahlungen nicht von sich aus feststellen können, gibt’s Geld nur auf Antrag zurück, der formlos gestellt werden kann. Gut verdienende Rentner sollten jetzt nachrechnen und gegebenenfalls handeln. Erstattet wird der überzahlte Betrag, der von der Rente einbehalten wurde.

Beispiel: Gesetzliche Rente im Jahr 2011: 1500,00 Euro; Betriebsrente: 500,00 Euro; Arbeitsverdienst: 2000,00 Euro. Das Gesamteinkommen dieses Rentners von 4000,00 Euro monatlich ist mit Beiträgen zur Krankenversicherung belegt worden: Der Verdienst sowie die gesetzliche Rente mit 7,9 Prozent, die Betriebsrente mit 14,9 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge (3712,50 Euro) wurde durch die Einkünfte dieses Rentners um 287,50 Euro pro Monat überschritten. Somit sind für 2011 aus 12 x 287,50 Euro die 7,9 Prozent der von der Rente abgezogenen Beiträge zu erstatten = 272,55 Euro.

Lohnen kann sich ein Antrag auf Rückzahlung von Beiträgen bei der Krankenkasse auch, wenn zwar die laufenden Einkünfte, also Gehalt plus Rente plus Betriebsrente, nicht höher waren als die Beitragsbemessungsgrenze. Das konnte sich aber ändern, wenn der Rentner im Arbeitsverhältnis Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen erhalten hatte, wodurch der Grenzbetrag von 3712,50 Euro in den betreffenden Monaten überschritten wurde. Auch dann gibt es die dadurch überzahlten Beiträge aus der Rente zurück.

Auch Studenten, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können sich auf eine Finanzspritze ihrer Krankenkasse freuen. Haben sie ihren Studenten-Monatsbeitrag von 64,77 Euro gezahlt und wird ihnen zugleich von ihrer Waisenrente ein Kassenbeitrag abgezogen, so können sie sich diesen Anteil in voller Höhe erstatten lassen – maximal bis zur Höhe des Studentenkassenbeitrags von 64,77 Euro monatlich.

Das für die Krankenversicherung beschriebene Procedere gilt auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung – mit der Besonderheit, dass hier die vollen Beiträge zu erstatten sind, weil sie von den Rentnern allein aufgebracht werden. Beispiel: Gesetzliche Rente 1000 Euro. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betrugen und werden in Höhe von (1,95% von 1000 Euro =) 19,50 Euro pro Monat erstattet.

Rentner, die einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied angehören, haben die aufgezeigten Erstattungsmöglichkeiten nicht. Ihnen wird von der Rente kein Beitrag abgezogen, der wieder erstattet werden könnte. Stattdessen erhalten diese Rentner von ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss (in Höhe von 7,3%) zu ihrer Rente, den sie an ihre Krankenversicherung weiterleiten müssen, auch wenn von ihnen bereits – zum Beispiel vom Arbeitsverdienst – der Höchstbeitrag zu zahlen war.



AZ 2012, Nr. 18, S. 7

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