Recht

BAföG: Studenten, die sich anstrengen, können Verlängerung kriegen

(bü). Studenten können ausnahmsweise länger Anspruch auf Ausbildungsförderung haben als für die Maximalzeit. Das gilt beispielsweise dann, wenn Vorlesungen ständig überfüllt sind und ein Studium deshalb nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Allerdings müssten sich die Studenten stets "besonders anstrengen" und alles dafür tun, ihr Studienziel zu erreichen. (Das konnte die hier betroffene Studentin nicht darlegen, weshalb ihre Klage letztlich scheiterte.)


(VwG Arnsberg, 10 K 2053/11)



AZ 2012, Nr. 18, S. 7

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