Gesundheitspolitik

Europa Apotheek jetzt mit 2,49 Euro Rx-Bonus

Die niederländische Versandapotheke nutzt Grauzonen der Boni-Rechtsprechung

Berlin (lk/ks). Die Europa Apotheek Venlo stellt ihr Bonusmodell um. Die holländische Versandapotheke, in Deutschland Kooperationspartner der Drogeriekette dm, zahlt ihren Kunden ab sofort einen Bonus von 2,49 Euro für jedes verschreibungs- und zuzahlungspflichtige Arzneimittel. Damit reagiert sie auf ihre jüngste Niederlage vor Gericht, in deren Folge sie ihr Rezept-Bonusmodell zunächst einstellen musste.

Seit letzter Woche wirbt die Europa Apotheek auf ihrer Webseite mit dem neuen Bonusmodell. Ab sofort wird den Kunden mit jeder Bestellung eines zuzahlungspflichtigen Medikamentes 2,49 Euro verrechnet. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten wird der Betrag auf ein Bonuskonto gutgeschrieben.

Hintergrund der aktuellen Bonus-Aktion ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Dort hatte der Bayerische Apothekerverband schon im Jahr 2009 gegen die Bonus-Politik der Versandapotheke erfolgreich geklagt. Weil die Europa Apotheek zunächst ihre Praxis nicht änderte, erließ das Gericht Ende Februar 2012 ein Ordnungsgeld von 400.000 Euro. Daraufhin stoppte die Europa Apotheek zunächst die Werbung für die Rx-Boni (siehe DAZ 2012, Nr. 9, S. 32). "Uns ist vom Gericht nur präzise das alte Bonussystem untersagt worden", erklärte Klaus Gritschneder, Mitgründer und Mitglied der Geschäftsleitung der Europa Apotheek, gegenüber der "Wirtschaftswoche" den neuen Boni-Vorstoß. Zuvor betrug der Bonus für verordnete Arzneimittel mindestens 2,50 Euro – im Höchstfall konnte er sich sogar auf 15 Euro summieren.

Neuer Prozess zu erwarten

"Wir stellen uns jetzt auf die Hinterbeine", so Gritschneder weiter. Der Europa Apotheek sei klar, dass sie auch wegen des neuen 2,49 Euro Bonus verklagt werden könnte. Ein neuer Prozess würde aber erneut viel Zeit kosten.

Auf wackeligen Beinen steht der Bonus ohnehin. Im Rahmen der AMG-Novelle will die Bundesregierung ausländische Versandapotheken künftig per Gesetz dem deutschen Arzneimittelpreisrecht unterstellen. Damit wäre auch für die Europa Apotheek, DocMorris & Co. ein Rezept-Bonus zunächst einmal ein Verstoß gegen das Preisrecht. Wettbewerbsrechtlich müsste dieser jedoch nicht zwingend unzulässig sein. Wo allerdings die genauen Wert- und Spürbarkeitsgrenzen liegen, werden die Gerichte noch in einzelnen Entscheidungen zu bestimmen haben. Für den 2,49-Bonus der Europa Apotheek könnte es mit dem geplanten Gesetz, das im Sommer in Kraft treten soll, kritisch werden. Aber das beirrt Gritschneder nicht: "Wir sind überzeugt, dass das nicht mit EU-Recht vereinbar ist", sagte er zur "Wirtschaftswoche".



AZ 2012, Nr. 14, S. 8

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