Gesundheitspolitik

Bundesrat stimmt neuer Apothekenbetriebsordnung zu

Abstimmung in Länderkammer: Keine Privilegien für Filialapotheken beim Notdienst

Berlin (lk). Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Die Länder übernahmen damit die meisten der vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Empfehlungen. Jetzt ist wieder das Bundeskabinett am Zug: Die Ministerrunde muss die Änderungen annehmen. Erst dann kann die neue ApBetrO voraussichtlich zum 1. Mai in Kraft treten.

Foto: AZ/Sket

Mit dem Votum der Länderkammer scheiterte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit seinem Vorschlag, Filialapotheken beim Nacht-und Notdienst zu privilegieren. Zudem stimmte die Länderkammer gegen die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten beim Botendienst. Nach dem Willen der Länder soll es bei der gegenwärtigen Einzelfall-Regelung bleiben.

Der Bundesrat billigte zwar die Aufnahme von Körperpflegemitteln in den Katalog der apothekenüblichen Waren. Aber die Länder knüpften das sonstige Nebensortiment an den "unmittelbaren" Gesundheitsbezug. Damit wollen die Länder das heilberufliche Erscheinungsbild der Apotheke bewahren und allen Tendenzen in Richtung "Kiosk-Apotheke" einen Riegel vorschieben.

Die Länderkammer stimmte am Freitag insgesamt 35 der 37 Änderungsanträge des Gesundheitsausschusses zu. Strittig waren bis zur Abstimmung im Bundesratsplenum fünf Punkte – am Ende wurden jedoch lediglich zwei von ihnen abgelehnt: So soll nun kein Bußgeld angedroht werden, wenn gegen den Hygieneplan verstoßen wird. Auch die vom Gesundheitsausschuss befürwortete Streichung der Möglichkeit geteilte Tabletten zu verblistern, erhielt im Plenum keine Mehrheit.

Zustimmung fand dagegen die zuvor noch zwischen den Ländern strittige raumhohe Abtrennung des Rezeptur-und Defekturarbeitsplatzes. Nun soll entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses auf eine "dreiseitig raumhohe Abtrennung" unter bestimmten Rahmenbedingungen verzichtet werden können.

Ausgangsstoffe: Prüfung in jeder Apotheke ein Muss

Umkämpft war zunächst auch noch Änderungswunsch 15 des Gesundheitsausschusses: Eine Ländermehrheit hatte dafür plädiert, dass jede Apotheke eines Filialverbundes die Prüfung der Ausgangsstoffe vornehmen können muss. Auch diesem Punkt wurde vom Plenum letztlich zugestimmt. Insbesondere Brandenburg hatte hier befürchtet, die Pläne des Ministeriums könnten eine Hintertür für die "Apotheke light" offen lassen.

Letzte Abstimmung im Kabinett

Nach der Abstimmung im Plenum des Bundesrates ist nun der Bundesgesundheitsminister am Zug. Die Bundesregierung muss alle "Maßgaben" der Länder, so der Fachbegriff für die Länderwünsche, übernehmen. Dazu erforderlich ist eine weitere Kabinettssitzung. Diese soll noch im April erfolgen, damit die neue Apothekenbetriebsordnung zum 1. Mai, spätestens jedoch zum 1. Juni in Kraft treten kann.



AZ 2012, Nr. 14, S. 1

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