Gesundheitspolitik

Nicht privilegiert

Absolut keine Privilegien für Filialapotheken – so liest sich das Votum des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zum Regierungsentwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung. Der Gesundheitsausschuss ist mehrheitlich der Meinung, dass Filialapotheken nicht von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft zugunsten der Hauptapotheke befreit werden sollten. Jede Filialapotheke ist demnach in den Nachtdienstturnus einzubinden.

Auch sollte eine Filialapotheke genauso Rezepturen anfertigen und Ausgangsstoffe prüfen können wie die Hauptapotheke. Die Identitätsprüfung müsse, so der Gesundheitsausschuss, untrennbar mit der Rezepturherstellung verbunden sein.

Man kann es demnach auf den einfachen Nenner bringen: Nach Auffassung des Gesundheitsausschusses darf es keinen Unterschied zwischen Haupt- und Filialapotheke geben. Der Gesundheitsausschuss folgt damit der Stellungnahme der ABDA. Dem Ansinnen des Bundesgesundheitsministers läuft dies allerdings zuwider. Denn es war er, der den Filialapotheken Privilegien einräumen wollte. Man darf gespannt sein, wie sich Bahr hier noch einbringen wird und wie dies die Länder sehen werden.

Aus Sicht der ABDA und für die meisten Apothekerinnen und Apotheker ist eine Privilegierung prinzipiell nicht hinnehmbar. Wenn Filialapotheken gegenüber Hauptapotheken mit Vorrechten ausgestattet würden, beispielsweise nicht in den Nachtdienstturnus eingebunden werden, keine Ausgangssubstanzen untersuchen und keine Rezepturen herstellen müssen – dann wären zwei Klassen von Apotheken etabliert.

Diejenigen dagegen, die mehr wirtschaftlich oder fachlich im Sinne der Arzneimittelsicherheit denken, bewerten es eher positiv, wenn in einem Filialverbund die Prüfung von Substanzen und die Herstellung von Rezepturen in einer Apotheke zentral erledigt werden könnte. Denn die Personen in der Zentralapotheke würden Rezepturen dann besser und routinierter herstellen als diejenigen, die in einer Filiale Rezepturen nur ab und zu anfertigen. Auch eine zentrale Prüfung von Substanzen hätte aus wirtschaftlicher Sicht Vorteile, so die Ansicht.

Aber: wenn wir politisch wollen, dass es in Deutschland nur einen Typ an Apotheke gibt, nämlich die Vollapotheke, wird man nicht umhin können, zu fordern, dass sie auch alle Pflichten hat – unabhängig davon, ob sie Filial- oder Hauptapotheke ist. Oder haben Sie eine andere Lösung?


Peter Ditzel



AZ 2012, Nr. 12, S. 1

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