Recht

Immobiliengeschenke unter Ehepaaren sind steuerfrei

(bü). Um seine Liebe zu beweisen, schenkte ein Immobilienbesitzer seiner angehenden Frau eine teure Villa. Als er jedoch für sein Geschenk nach der Heirat eine Steuerbefreiung verlangte, lehnte das Finanzamt ab. Zwar können sich Verheiratete rund um das Eigenheim nahezu alles schenken, ohne dass der Fiskus beteiligt ist und damit zum Beispiel ihr Vermögen im Rahmen der Erbschaftsplanungen untereinander aufteilen. Allerdings muss die Ehe zum Zeitpunkt der Schenkung bereits bestanden haben. Eine spätere Hochzeit ermöglicht keine rückwirkende Steuerbefreiung.


(BFH, II R 37/09)



AZ 2012, Nr. 10, S. 4

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