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Im Oktober startet das Rollout

BERLIN (ks). Der politische Druck zeigt offenbar Wirkung: Ärzte und Kassen haben angekündigt, im kommenden Oktober startklar für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu sein. Zuvor werden die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte ihre Praxen mit neuen Kartenterminals ausstatten und ihre Praxisverwaltungssysteme für das Einlesen der eGK aktualisieren. Ursprünglich war der Start der neuen Karte bereits für 2006 geplant.
Ab Oktober wollen Ärzte und Kassen für die elektronische Gesundheitskarte startklar sein. Viele Unterschiede zur jetzigen Versichertenkarte gibt es allerdings nicht. Foto: BMG

Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesundheitsreform droht den Kassen, ihnen zwei Prozent ihrer Verwaltungskosten zu entziehen, falls diese nicht bis Jahresende mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der eGK ausgestattet haben. Wie der GKV-Spitzenverband, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vergangene Woche mitteilten, haben sie nun eine Vereinbarung getroffen, die den Zeitrahmen, die Refinanzierung der Kartenterminals und die Ausgabe der eGK regelt.

Laut dieser Vereinbarung sollen die Kassen die Pauschalen für die Kartenterminals im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres erstatten. "Regional können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen", erklärte der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, sagte, mit der Vereinbarung sei die Grundlage für die Ausgabe der neuen Karten geschaffen. "Nun sind Ärzte, Zahnärzte und Industrie am Zuge, die Praxen rechtzeitig mit den Lesegeräten auszustatten."

GKV-Spitzenverband, KZBV und KBV hatten bereits Ende 2010 beschlossen, dass für stationäre Lesegeräte 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereitstehen. Die Preise orientieren sich dabei an der aktuellen Marktlage. Da es mittlerweile mehr Anbieter entsprechender Geräte gebe, seien die Preise insgesamt gesunken.

Die Kassen geben die eGK ab dem Ende des dritten Quartals aus. Sie gilt dann neben den bisherigen Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis. Erst ab 2013 werden die Kassen ausschließlich die eGK ausgeben – vorausgesetzt, dass Ärzte und Zahnärzte zuvor ausreichend mit Kartenterminals ausgestattet sind. Darüber wollen die Vertragspartner nach Abschluss des Basis-Rollouts entscheiden.

Von der alten Versichertenkarte unterscheiden wird sich die neue eGK zunächst vor allem durch das Lichtbild des Versicherten. Außerdem können die Stammdaten – etwa bei Heirat oder Umzug – online geändert werden, sodass nicht mehr wie bisher eine neue Karte gedruckt werden muss. Auch Notfalldaten können auf Wunsch des Versicherten gespeichert werden.



DAZ 2011, Nr. 9, S. 18

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