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Weiterer Anlauf für Lockerung des Versandverbots

BERLIN (ks). Der Bundestag will das bisher geltende Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel lockern. Am 10. Februar nahm er hierzu einen geänderten Gesetzentwurf an. Die nunmehr vorliegende, vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderte Fassung, soll dem Bundesrat entgegenkommen. Dieser hatte gefordert, das Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneien beizubehalten. So weit will der Bundestag jedoch nicht gehen.

Bislang dürfen apothekenpflichtige Tierarzneien nur durch Tierärzte und Apotheken ausgehändigt werden – anders als für Humanarzneimittel besteht ein Versandhandelsverbot. Soweit es um rezeptfreie Arzneien geht, die für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, hält die Europäische Kommission dieses Verbot für EG-rechtswidrig – sie hatte Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingelegt. Zudem entschied der Bundesgerichtshof bereits Ende 2009, dass das Versandverbot für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Haustiere im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen ist. Dem will der Gesetzgeber nun nachkommen.

Bereits letzten Herbst hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgelegt, der den Versandhandel mit Tierarzneien erlauben soll. Sowohl rezeptfreien wie auch verschreibungspflichtigen Medikamenten sollte der neue Vertriebsweg eröffnet werden. Der Bundesrat hatte jedoch gefordert, das Versandverbot nur für rezeptfreie Tierarzneimittel aufzuheben. Die Länder verwiesen zur Begründung auf die fehlende Harmonisierung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften auf EU-Ebene im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen der Tierarzt ein Rezept ausstellen kann. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung im Dezember 2010 betont, dass die Beibehaltung des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel für nicht lebensmittelliefernde Tiere nicht zu rechtfertigen sei. Um den Bedenken des Bundesrates dennoch Rechnung zu tragen, haben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP den nun im Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sieht eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes mit der Vorgabe vor, dass Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur dann selbst anwenden dürfen, wenn diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschrieben worden sind, bei dem das Tier auch in Behandlung ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ohne vorherige Konsultation eines Tierarztes behandelt wird.

Nun wird sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetzentwurf befassen – er muss dem Gesetz zustimmen.



DAZ 2011, Nr. 8, S. 25

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