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Kieselstein statt Meilenstein

Arbeitnehmer sollen nun doch keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit von maximal zwei Jahren bekommen, wie es Familienministerin Kristina Schröder ursprünglich vorgesehen hatte. Vor der Arbeitgeberlobby ist Schröder eingeknickt und legt nun lediglich ein freiwilliges Modell vor. Der von der Ministerin als Meilenstein gelobte Gesetzentwurf ist also nicht mehr als ein Kieselsteinchen geworden.
Familienpflegezeit heisst: Arbeitszeit reduzieren, um Verwandte pflegen zu können. Foto: Barmer

Wenn Kabinett und Bundestag das Gesetz in der vorliegenden Form "durchwinken", können alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Betriebsgröße – für maximal zwei Jahre eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, ihr Arbeitgeber lässt sich auf dieses Modell ein. Verpflichtet ist er nämlich entgegen früheren Plänen nicht.

Wie funktioniert das Modell?

Arbeitnehmer sollen für längstens zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 50% der Regelarbeitszeit reduzieren können, um in diesem Zeitraum einen Angehörigen pflegen zu können. Ihr Gehalt beträgt währenddessen 75% vom Bruttogehalt. Nach der Pflegezeit müssen sie bei weiterhin 75% eine entsprechend lange Phase Vollzeit arbeiten.

Nach Auskunft des Ministeriums ist es auch für Teilzeitbeschäftigte möglich, ihre Arbeitszeit zu senken, allerdings nicht unter 50%.

Doppelte Absicherung

Jeder Arbeitnehmer, der Familienpflegezeit nimmt, muss dann eine spezielle Versicherung abschließen, die das Risiko für den Arbeitgeber – und insbesondere für kleinere Unternehmen – abfedern soll und bis zum Ende der nachfolgenden Vollzeitphase läuft.

Während ursprünglich die rechtsverbindliche Familienpflegezeit nur für Betriebe ab 15 Beschäftigten geplant war, sollen jetzt auch kleinere Firmen mitziehen. Sie können in der Anfangsphase, wenn das Gehalt bei 75% und die Arbeitszeit bei 50% liegen, das vorgestreckte Geld durch einen zinslosen Kredit der KfW-Bank erhalten. In der nachfolgenden Phase können sie diesen Kredit dann mit den eingesparten 25% Gehalt zurückzahlen.

Kritik an der Freiwilligkeit

Die Freiwilligkeit der Familienpflegezeit stößt bei Opposition und Sozialverbänden auf massive Kritik. So sprach der Paritätische Wohlfahrtsverband von einer "Luftnummer". Kein Wunder, denn es gibt ja Beispiele genug, wo sich die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft als bloße Hinhaltetaktik erwiesen haben. Die versprochene Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen, auf die man vergeblich wartet, war ja gerade ein Thema in den Medien.


Dr. Sigrid Joachimsthaler


Kommentar: Als Bettvorleger gelandet


Als Tiger ist sie losgesprungen und als Bettvorleger gelandet, die Familienministerin mit ihrer Pflegezeit für Angehörige. Für viele Pflegebedürftige wird alles beim Alten bleiben, wenn die Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern nicht freigeben wollen. Es ist ja schlicht so: Wenn etwas freiwillig ist, wird man immer Ausreden finden, warum es gerade jetzt nicht geht. Aber Pflegebedürftigkeit lässt sich nicht planen und verschieben. Und sie wird immer mehr Familien betreffen!

Dass es eine Absicherung gerade für kleinere Unternehmen geben soll, ist sicherlich richtig – und auch die öffentlichkeitswirksame Diskussion in den Medien wird dazu beitragen, dass es zu mehr familienorientierten Lösungen auf einzelbetrieblicher Ebene kommt. Aber ohne Rechtsanspruch ist es eben nur ein halbherziger Versuch, ein drängendes Problem unserer alternden Gesellschaft nachhaltig anzugehen.


Barbara Neusetzer, ADEXA, Erste Vorsitzende



DAZ 2011, Nr. 8, S. 89

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