Was Wann Wo

Sitzung der Kammerversammlung


Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. 2. 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 7. Sitzung am Mittwoch, dem 16. März 2011, 15.00 Uhr, nach Kiel, Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung (Apothekerhaus) mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:


1. Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung der Kammerversammlung vom 17. 11. 2010

2. Bericht des Präsidenten

3. Mitteilungen und Anfragen

4. Haushalt a. Vorlage des Haushaltsergebnisses b. Vermögensstatus der Kammer per 31. 12. 2010

5. Antrag des Vorstandes auf Titel-übertragungen

6. Bericht des Ausschusses zur Prüfung und Abnahme der vom Vorstand zu legenden Rechnung für das Rechnungsjahr 2010

7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

8. Fortsetzung der Beratungsinitiative

9. Versorgungswerk von 1960

10. Rückblick Schleswig-Holsteinischer Apothekertag

11. Wahl der Delegierten Apothekertag Düsseldorf

12. Antrag Apothekertag Düsseldorf

13. Änderung der Weiterbildungsordnung

14. Verschiedenes


Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.

In der Zeit von 15.00 bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.



DAZ 2011, Nr. 7, S. 143

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