Was Wann Wo

Wahl der Vertreter des FSA

  • Bekanntgabe des Abstimmungsverfahrens für die Wahl der Vertreter des FSA e. V. gemäß § 5 Nr. 2 Wahlordnung FSA e. V. (WO FSA)

Die Wahlleiterin informiert über die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter/Ersatzpersonen sowie über die Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens:


Zahl der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen

Mit Ablauf des 31. Januar 2011 endete die Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste. Am 2. Februar 2011 wurde die Wählerliste abgeschlossen. Danach lauten die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen in den Wahlbezirken:


Wahlbezirk Nr. 1: Oberbayern

Wahlberechtigte: 809

Vertreter: 7

Ersatzpersonen: 4


Wahlbezirk Nr. 2: Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken

Wahlberechtigte: 669

Vertreter: 6

Erstzpersonen: 3


Wahlbezirk Nr. 3: Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken

Wahlberechtigte: 816

Vertreter: 7

Ersatzpersonen: 4


Wahlbezirk Nr. 4: Tübingen, Stuttgart

Wahlberechtigte: 965

Vertreter: 8

Ersatzpersonen: 4


Wahlbezirk Nr. 5: Freiburg, Karlsruhe

Wahlberechtigte: 945

Vertreter: 8

Ersatzpersonen: 4


Wahlbezirk Nr. 6: Sachsen

Wahlberechtigte: 616

Vertreter: 5

Ersatzpersonen: 3


Wahlbezirk Nr. 7: Sachsen-Anhalt

Wahlberechtigte: 120

Vertreter: 2

Ersatzpersonen: 2


Wahlbezirk Nr. 8: Mitglieder, die nicht Nr. 1 – 7 angehören

Wahlberechtigte: 32

Vertreter: 2

Ersatzpersonen: 2

Wahlberechtigte gesamt: 4972

Vertreter gesamt: 45

Ersatzpersonen gesamt: 26


Wahlbewerbung

Die Mitglieder des FSA e. V. werden nochmals gebeten, sich für ihren Wahlbezirk zur Wahl zu stellen und ihre Wahlbewerbung schriftlich per Brief oder Fax an die Wahlleitung zu senden.

Die Wahlbewerbungsfrist endet am 22. Februar 2011, 24.00 Uhr Es wird empfohlen, das Wahlbewerbungsformular nicht am letzten Tag der Frist abzuschicken, sondern so rechtzeitig, dass etwaige Mängel fristgemäß behoben werden können. Des Weiteren wird darum gebeten, auf dem Bewerbungsformular unbedingt einen Vertreter anzugeben, der ggf. für den Bewerber Erklärungen zur Wahl abgeben kann.

Durch die Teilnahme am Wahlbewerbungsverfahren ist sichergestellt, dass der Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt wird. Nachträglich können Bewerbernamen nur dann ergänzt werden, wenn nicht genügend Bewerbungen für diesen Wahlbezirk vorlagen.


Das Wahlbewerbungsformular steht unter http://FSA-Wahl.vsa.de zum Download bereit. Auf Wunsch wird es auch per Post zugeschickt; ggf. bitte im Wahlbüro anfordern – telefonisch oder per E-Mail an herbert.lex@vsa.de. Der Wahlausschuss entscheidet am 23. Februar 2011 über die Gültigkeit der Wahlbewerbungen.


Wahlverfahren und Wahlmittel

Die Wahl findet als Briefwahl in der Zeit vom 14. März 2011 bis einschließlich 25. März 2011 statt. Rechtzeitig vor der Wahlzeit erhalten die wahlberechtigten Mitglieder des FSA e. V. folgende Unterlagen:

– einen Stimmzettel,

– einen (inneren) Briefumschlag mit dem Aufdruck "Stimmbriefumschlag" zur Aufnahme des Stimmzettels,

– ein (äußeres) Fensterkuvert mit dem Aufdruck "Postentgelt zahlt Empfänger" (Wahlbriefumschlag),

– einen Wahlausweis für die eigenhändige Erklärung über die Stimmabgabe,

– einen Wegweiser für die Briefwahl.


Stimmzettel

Auf Basis der geprüften Wahlbewerbungen erstellt die Wahlleitung für jeden Wahlbezirk einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel sind die Wahlbewerber in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, außerdem ist die Zahl der zu vergebenden Stimmen vermerkt.


Stimmabgabe

– Der Wähler kreuzt die Namen der Bewerber an, die er wählen möchte. Es dürfen nur so viele Stimmen vergeben werden, wie auf dem Stimmzettel angegeben sind; für jeden Bewerber darf nur eine Stimme abgegeben werden.

– Falls es in einem Wahlbezirk nicht genügend oder keine Wahlbewerbungen gibt, kann der Wähler die Namen weiterer zu wählender Personen einsetzen, damit die auf dem Stimmzettel angegebene Zahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen erreicht wird; maximal aber nur so viele, wie Leerzeilen hierfür vorgegeben sind. Es können nur Namen von Personen eingesetzt werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wählbar sind.

– Der ausgefüllte Stimmzettel ist in den Stimmbriefumschlag zu legen und dieser ist zu verschließen.

– Der Stimmbriefumschlag darf keine Kennzeichen haben, die auf die Person des Wählers hindeuten.

– Der verschlossene Stimmbriefumschlag mit dem Stimmzettel wird zusammen mit dem Wahlausweis in den Wahlbriefumschlag gesteckt, der verschlossen bis 25. März 2011 an das Wahlbüro weiterzuleiten ist.

Bei der Absendung des Wahlbriefes sind die teilweise langen Postlaufzeiten zu berücksichtigen! Nicht rechtzeitig, d. h. nach dem 25. März 2011, 24.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingegangene Wahlbriefumschläge werden ausgesondert, die darin abgegebenen Stimmen sind ungültig.

Ungültig sind außerdem:

a) Stimmbriefumschläge oder Stimmzettel mit Hinweisen auf die Person des Wählers,

b) Stimmzettel, in denen mehr Personen angekreuzt oder eingesetzt sind (§§ 7 Abs. 4 u. 5, 9 Abs. 1 Satz 2 WO FSA), als nach der Angabe auf dem Stimmzettel gewählt werden können,

c) Stimmen, die

– den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen, insbesondere einen Vorbehalt enthalten,

– als Zweit- oder Mehrstimmen entgegen § 9 Abs. 1, S. 3 WO FSA für den gleichen Bewerber abgegeben worden sind,

– für eine in dem Wahlbezirk des Wahlberechtigten nicht wählbare Person abgegeben worden sind (§§ 4 und 7 Abs. 4 u. 5 WO FSA).


Feststellung des Wahlergebnisses

Das Wahlergebnis wird in öffentlicher Sitzung voraussichtlich am 30. März 2011 festgestellt. Gewählt sind die Bewerber nach der Reihenfolge ihrer Stimmenanzahl und zwar zunächst als Vertreter, dann als Ersatzpersonen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


Verständigung der Gewählten

Die gewählten Bewerber werden ab 1. April 2011 benachrichtigt. Soweit im Falle des § 7 Abs. 4 und 5 WO FSA noch keine Erklärung zur Annahme der Wahl vorliegt, werden die Gewählten von der Wahlleitung aufgefordert, diese binnen 2 Wochen abzugeben. Die Erklärung zur Annahme der Wahl kann nicht widerrufen werden. Annahme der Wahl unter Vorbehalt sowie verschuldete Nichtbeantwortung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist gelten als Ablehnung der Wahl.


Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Das Wahlergebnis wird vom 1. Vorsitzenden des FSA e. V. in den Geschäftsräumen des Vereins ab 26. April 2011 ausgelegt und in der Pharmazeutischen Zeitung sowie der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht.


Anfechtung der Wahl

Jeder Wahlberechtigte kann binnen 7 Tagen nach Beginn der Auslage des Wahlergebnisses dieses durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleitung anfechten, wenn gegen zwingende Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen wurde. Die Wahlanfechtung ist nicht begründet, wenn durch den gerügten Verstoß das Wahlergebnis nicht beeinflusst wird. Der 1. Vorsitzende des FSA e. V. führt in der nächsten Vertreterversammlung eine Entscheidung über die Anfechtung herbei.


Formblätter/Informationen zur Wahl

Unter http://FSA-Wahl.vsa.de finden sich alle Unterlagen zur Wahl sowie Satzung und Wahlordnung des FSA e. V. zum Download. Gerne schicken wir die Dokumente per Post zu; bitte ggf. telefonisch im Wahlbüro oder via E-Mail bei herbert.lex@vsa.de anfordern.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung sowie die Satzung des FSA e. V. verwiesen.

Der Wahlausschuss hofft auf eine rege Teilnahme an der Wahl!


Rechtsanwältin Martina May, Wahlleitung



Redaktionskontakt:

FSA e. V.

Tomannweg 6

81673 München

Telefon (0 89) 4 31 84-0

Telefax (0 89) 4 31 84-2 81



DAZ 2011, Nr. 6, S. 131

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