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Patientenrechte am Lebensende

Heute können Patienten selbst bei schwersten unheilbaren Körper- und Gehirnschäden fast "unendlich" lang am Leben gehalten werden. Nicht selten muss dann das "Sterbenlassen" des Patienten juristisch erkämpft werden. Beate Steldinger und Wolfgang Putz, Rechtsanwälte für Medizinrecht in München, zeigen anhand praxisnaher Fälle, wie man sinnvoll für eine solche Situation vorsorgt und notfalls das Recht auf den eigenen Tod erstreitet. Behandelte Themen sind: Selbstbestimmung und Vorsorge bei Krankheit und Tod und Durchsetzung ihrer Rechte, Recht auf Leben, Recht auf Sterben, Pflicht zu leben?, Medizinische und rechtliche Grundlagen.

Seit dem neuen "Patientenverfügungsgesetz" vom 1. September 2009 und dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur passiven Sterbehilfe vom 25. Juni 2010 nimmt die Zahl der Patientenverfügungen explosionsartig zu. Der Ratgeber konzentriert sich auf den Vorsorgeaspekt (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) und auf die Fälle, bei denen es um das Zulassen des Sterbens geht. Mehr denn je wird von Angehörigen auch nach mündlichen Willensäußerungen der oft jahrelang bewusstlosen Patienten geforscht und der Patientenwille sodann gegebenenfalls gegen den Widerstand von Ärzten, Kliniken und Pflegeheimen durchgesetzt. Die Autoren, die diese höchstrichterliche Rechtsprechung maßgeblich mit herbeigeführt haben, gehen hierauf besonders ein. Das Werk wendet sich an Betroffene, Angehörige, Betreuer und Betreute, Ärzte, Pflegepersonal, Anwälte und andere Juristen.


Wolfgang Putz und Beate Steldinger, Patientenrechte am Ende des Lebens, 4. Auflage 2012, XXVII, 290 Seiten, Beck-Rechtsberater im dtv Bd. 5696, 15,90 Euro.

Verlag C.H. Beck, München 2011.

ISBN 978-3-406-62611-1

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DAZ 2011, Nr. 51-52, S. 54

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