Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung der LAK

Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2011 aufgrund § 14 Abs. 1 und 4 Nr. 5 des Landesgesetzes über die Kammern für die Heilberufe (Heilberufsgesetz – HeilBG) vom 20. Oktober 1979 folgende vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 30. November 2011 genehmigte Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen.

Artikel I

1.

In der Anlage erhält der Abschnitt unter "1. Allgemeinpharmazie" folgenden neuen Wortlaut:

"Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Behandlung und Prävention von Krankheiten umfasst. Dazu zählen vor allem die pharmazeutische Information und Beratung der Patienten und von Angehörigen der Heilberufe, das Medikationsmanagement zur Optimierung der Arzneimitteltherapie sowie die qualitätsgesicherte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel."


2.

In der Anlage erhält der Abschnitt unter "Weiterbildungsziel" folgenden neuen Wortlaut:

"Erweiterte und vertiefte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die pharmazeutische Praxis einschließlich des Erwerbs von Managementkompetenzen und persönlichen Kompetenzen, insbesondere

– in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Arzneimitteln, einschließlich der Erkennung, Lösung und Prävention unerwünschter Arzneimittelwirkungen,

– für die Recherche und Bewertung von Informationen über Arzneimittel und Arzneimitteltherapie und der Ableitung geeigneter Maßnahmen und Empfehlungen

– für das Medikations- und Interaktionsmanagement in der Apotheke mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapie hinsichtlich Erfolg, Sicherheit und Konkordanz zu optimieren,

– in Krankheitslehre und Arzneimitteltherapie,

– in der qualitätsgesicherten Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken,

– in der Beurteilung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung einschließlich physiologisch-chemischer und anderer Screening-Verfahren,

– in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten,

– in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Diätetika,

– in der Förderung und Durchführung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen,

– in der adressatengerechten Kommunikation mit Patienten, Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe,

– für die Mitarbeiterführung in der Apotheke,

– in der betrieblichen Aus- und Fortbildung des Apothekenpersonals,

– in der Lieferung, Überwachung und Beratung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb der Apotheke,

– in den Grundlagen des qualitätsgesicherten Arbeitens in der Apotheke sowie für die Implementierung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements."

Artikel II

Diese Änderungen der Weiterbildungsordnung treten am Tage nach der Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung in Kraft.


Mainz, 5. Dezember 2011
Dr. Andreas Kiefer
Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz



DAZ 2011, Nr. 50, S. 127

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