Retaxierungen

Vorher Genehmigung einholen?

Vorher Genehmigung einholen?

Neulich in meiner Apotheke: Ich bekomme ein Rezept, mit einem Rezeptwert über 17.000 Euro von einer Kundin, sehr nett, aber auch sehr dringend, von Hand ausgestellt von einer Uniklinik. Eigentlich alles wie bei einem "normalen" Rezept. Aber mir schwirren blitzschnell tausend Gedanken durch den Kopf: Krankenkasse ist die DAK – sind die auf Beute aus? Muss der Name des verordneten Arztes maschinenschriftlich aufgebracht sein? Müssen bei diesem neuen Arzneimittel bei Off-label-use noch die Diagnose oder der Fingerabdruck des Arztes drauf? Ist ein Kreuz zu viel oder zu wenig drauf?

Ich entscheide mich, am Freitagnachmittag der DAK ein Fax zu senden, auf das ich das kopierte und taxierte Rezept draufkopiert hatte. Ich formulierte, wie ich meine unmissverständlich, dass ich eine schriftliche Bestätigung wolle, dass dieses Rezept, in dieser Form von der DAK bezahlt und nicht retaxiert wird. Ich erhielt sehr schnell ein Fax zurück mit einem Stempel der DAK drauf: Arzneimittel ist nicht genehmigungspflichtig!? Mit anderen Worten, die DAK wusste nicht, was ich wollte, obwohl ich wirklich unmissverständlich formuliert hatte.

Wenn die Apotheke das volle Risiko für Formfehler auf Rezepten tragen muss, die sie selbst überhaupt nicht zu verantworten hat, und die ausdrücklich durch den Arzt nicht mehr heilbar sind und der Arzt sogar angeschrieben wird, er dürfe auf keinen Fall ein neues Rezept für die Apotheke ausstellen (Protax), auf dem er seinen Fehler berichtigt, dann müssen die Kassen durch unsere Landesapothekerverbände gezwungen werden, rechtssichere Kostenübernahmeerklärungen abzugeben, und zwar bevor die Apotheke mit der Bestellung beginnt. Ähnlich der Genehmigung von Hilfsmitteln. Anders macht eine Belieferung teurer Rezepte spätestens ab dem 1. Januar 2012 – ich hatte schon Besuch von meinen Großhändlern – keinen Sinn mehr. Ich bin gespannt, was sich die DAK einfallen lassen wird.

Tilman Hecht, Brunnen Apotheke, 71397 Leutenbach, E-Mail: apotheken@in-ihrer-naehe.com

DAZ 2011, Nr. 50, S. 103

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