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Gesetzliche Kassen starten neue Ausschreibungen

BERLIN (ks). Der AOK-Bundesverband sucht für die Impfsaison 2012/2013 Pharmaunternehmen, die die gesetzlich Krankenversicherten in Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg exklusiv mit im Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffen versorgen. Auch die bayerischen Kassen setzen bei Grippeimpfstoff nun auf Rabattverträge. Entsprechende Ausschreibungen wurden vergangene Woche im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen einer ganzen Reihe von Krankenkassen durch. Neben den AOKen NordWest und Rheinland/Hamburg sind die Ersatzkassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz, HEK und hkk mit von der Partie. Ebenso der BKK Landesverband Nordwest, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen NRW sowie Schleswig-Holstein und Hamburg, die Knappschaft, die IKK Nord und die IKK Classic. In Bayern schreibt die ARGE Bayern GbR weniger detailreich für "die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern" aus.

In beiden Ausschreibungen geht es um saisonalen Grippeimpfstoff zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat – ohne Altersobergrenze – als Fertigspritze ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle. Der Impfstoff muss den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut für die Impfsaison 2012/2013 entsprechen.

Ein Pharmaunternehmen pro Gebietslos

Die Ausschreibung für den Nordwesten der Republik teilt sich auf vier Gebietslose, die bayerische Ausschreibung umfasst sieben. Pro Gebietslos soll mit einem Pharmaunternehmen ein Rabattvertrag geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beläuft sich in beiden Fällen auf 15 Monate, eine Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen. Schlusstermin für die Angebotsabgabe ist für beide Verfahren der 20. Januar 2012, 12.00 Uhr.

Gesamtauftragswert von acht Millionen Euro

In Bayern wird der Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf acht Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer geschätzt. Die Bekanntmachung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes enthält keine entsprechende Angabe.

Kassen setzen zunehmend auf Rabattverträge

Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes zum 1. Januar 2011 können gesetzliche Kassen entsprechend § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abschließen (§ 132 e SGB V). Von dieser Möglichkeit machen die Kassen nun zunehmend Gebrauch. Erst Anfang November hatten die niedersächsischen Kassen Zuschläge in der ersten Ausschreibung dieser Art erteilt (siehe DAZ 2011, Nr. 46, S. 38).


Zum Weiterlesen


Schloss-Apotheke erhielt Zuschlag

Rheinische Apotheke liefert Impfstoff nach Sachsen-Anhalt


DAZ 2011, Nr. 7, S. 26



DAZ 2011, Nr. 49, S. 30

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