Arzneimittel und Therapie

Warnung vor vermeintlichem Krebsmedikament Ukrain

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt eindringlich vor der Anwendung des als Krebsmedikament umworbenen Ukrain. Es werde mit Heilsversprechen wie "Ukrain kann die Chemotherapie bei fast allen Krebsarten ersetzen" in Deutschland und weiteren EU-Staaten illegal vertrieben, ohne dass diese Versprechungen wissenschaftlich belegt seien.

Bei Ukrain scheint es sich um ein semisynthetisches Mischpräparat bestehend aus dem Zytostatikum Thiotepa und Schöllkraut-Alkaloiden zu handeln, allerdings, so das BfArM, gebe es auch abweichende Angaben zur Zusammensetzung. Das Präparat wird von der Firma Nowicky Pharma vertrieben und war 2001 in der Ukraine zugelassen worden. Diese Zulassung ist jedoch am 14. November 2011 widerrufen worden.

Ukrain ist weder in Deutschland noch in anderen EU-Staaten zugelassen. Versuche, eine Zulassung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen bei Prostatakarzinom durch die Europäische Kommission zu erhalten, sind gescheitert. Das BfArM betont, dass es keine Belege für eine angemessene und ausreichende Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit bei Tumorerkrankungen für Ukrain gibt. Bei den öffentlich zugänglichen Publikationen handelt es sich überwiegend um Einzelfallberichte oder um Studien ohne einen Vergleich mit einer Standardtherapie, so die Behörde.

Ungeachtet dessen wird im Internet weiter für Ukrain geworben und Hoffnung geschürt. Ukrain könne die volle Regression des Haupttumors und auch der Metastasen bewirken, erste mit Ukrain-behandelte Patienten würden jetzt länger als 20 Jahre leben und randomisierte klinische Studien hätten die Wirksamkeit gegen bösartige Tumoren sowie seine günstigen immunmodulierenden Eigenschaften bestätigt, heißt es beispielsweise auf der Website des "Ukrainischen Instituts für Krebsbekämpfung" mit der Mailanschrift nowicky@ukrin.com.

Das BfArM warnt vor solchen unzulässigen Heilsversprechen. Es fordert Krebspatienten auf, Ukrain nicht anzuwenden und sich nur mit zugelassenen Arzneimitteln behandeln zu lassen, deren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachvollziehbar belegt sind und denen ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis durch eine entsprechende Zulassung bescheinigt worden ist.


Quelle: BfArM warnt vor der Anwendung von Ukrain. Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 28. November 2011.



du



DAZ 2011, Nr. 48, S. 54

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