Aus Kammern und Verbänden

Ja zum Medikationsmanagement

In der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein am 16. November in Neuss berichtete Prof. Dr. Martin Schulz über die "Endpunktstudie zur Wirksamkeit einer Apotheken- basierten Intervention für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz". Kammerpräsident Lutz Engelen informierte u. a. über den Entwurf der Apothekenbetriebsordnung und die Kammerversammlung nahm eine Resolution zum Medikationsmanagement an.
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Kammerpräsident Lutz Engelen erläuterte den Entwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung.

Entwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung

Engelen sagte, dass sowohl die Apothekerkammer Nordrhein als auch die ABDA ein klares Veto gegen die "Apotheke light" einlegen. Sie lehnen die Aufnahme der GMP-Richtlinien in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ab, da auf diese Weise nicht-pharmazeutisches Personal in der Defektur tätig werden kann. Stattdessen fordern sie ein Qualitätsmanagement ohne externe Prüfung für die pharmazeutischen Kernleistungen.

Der Entwurf zur ApBetrO zeigt laut Engelen, dass die Politik die Apotheken der Beliebigkeit des freien Wettbewerbs überlasse. Aber wie könnte ein flächendeckender Notdienst gewährleistet werden, wenn drei Viertel aller Apotheken Filialen wären und lediglich 5500 Apotheken noch diese Leistung erbrächten? Kritisch sei, dass in der Begründung des Entwurfs auf die wirtschaftliche Entlastung der Betriebe abgehoben wird. Dies könne man im Umkehrschluss so auslegen, dass die Forderung der Apotheker nach höheren Honoraren als hinfällig angesehen wird.

Begrüßenswert im Entwurf sei die saubere Definition des Begriffs Beratung, die eine aktive Einbindung des Patienten sowie die Wahrung der Diskretion fordert. Erfreulich sei auch, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen und das individuelle Stellen von Arzneimitteln konkret in den Entwurf aufgenommen worden sind. Positiv beurteile die ABDA zudem die Genehmigung der Rezeptsammelstellen durch die Kammern, da über diesen Weg eventuell auch Pick-up-Stellen genehmigt werden müssten. Dass aber wissenschaftliche Hilfsmittel in das Belieben jedes Apothekenleiters zu stellen sind, sei nicht sinnvoll; ebenso die Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen Dritter.


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Prof. Dr. Martin Schulz berichtete über die ABDA-Studien zur Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz.

Resolution zum Medikationsmanagement

Anschließend forderten einige Delegierte, das Medikationsmanagement als pharmazeutische Dienstleistung in die Apothekenbetriebsordnung aufzunehmen. Prof. Schulz hielt dies nicht für sinnvoll, denn die ABDA strebt eine Berücksichtigung des Medikationsmanagements im Versorgungsstrukturgesetz an, das Ende November 2011 verabschiedet werden soll. Damit hätte ab Januar 2012 jeder Versicherte einen Anspruch auf ein Medikationsmanagement gemeinsam durch Arzt und Apotheker – gemäß dem ABDA-KBV-Modell. Daraufhin nahm die Versammlung einstimmig die folgende Resolution an:

"Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein fordert, dass das Medikationsmanagement als pharmazeutische Dienstleistung gesetzlich verankert wird."

Apotheke hat Zukunft

Engelen berichtete über neueste Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung: Es gibt Systeme, die den Wohnbereich von Patienten durch Sensoren im Fußboden und in der Wand komplett überwachen, oder Systeme, in denen Patienten via Bildschirm mit ihrem Arzt kommunizieren. Dank zahlreicher Assistenzsysteme in der Fahrzeugtechnik wird die Mobilität der heute 50-Jährigen in 25 Jahren weitaus größer sein als die der heute 75-Jährigen. Aber Assistenzsysteme erlauben keine individuelle Versorgung mit einem hohen Sicherheitsstandard für alle Menschen. Und genau hier sollten die Apotheker sich in der Gesellschaft zu Wort melden. Gemäß dem Motto "Ihre Apotheke – verlassen Sie sich drauf!" ist die Gewährleistung von Arzneimittel- und Arzneimitteltherapiesicherheit ein Alleinstellungsmerkmal der Apotheke.


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Dr. Jan Wiesener informierte über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Retaxationen der BKK-Protax vorzugehen.

Retaxationen – Einspruch ja, Klage vielleicht

Über die Retaxationen von Betäubungsmitteln referierte der Münchner Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Wiesener. Nach dem die BKK-Protax in den vergangenen zwei bis drei Monaten verstärkt Retaxation wegen Ungenauigkeiten bezüglich der Dosierungsangaben vorgenommen hat, haben Apothekerverband und -kammer Anfragen zu den Retaxationen an die Bundesopiumstelle und die Bezirksregierung gestellt.

Wiesener empfahl den kostenfreien Einspruch, denn wegen der Retaxationen bestehe weder ein strafrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkasse noch ein Regressanspruch gegenüber dem verordnenden Arzt. Da die BKK-Protax auf die Einsprüche weitgehend abweisend reagiert, könne man gerichtlich gegen sie klagen. Hier müsse jedoch im Einzelfall abgewogen werden, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Mitglieder der Kammerversammlung haben bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen wegen des Retaxationsgebahrens eine Resolution verabschiedet (s. Kasten).


Resolution

Retaxationsgebahren von Krankenkassen darf Patientenversorgung nicht gefährden


Apotheken erfüllen u. a. mit der Abgabe ärztlich verordneter Arzneimittel ihren öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Gleichzeitig helfen sie dadurch der Krankenkasse ihrer im Verhältnis zum Versicherten bestehende Leistungsverpflichtung nachzukommen. Als Pendant zu der Lieferverpflichtung besteht ein Vergütungsanspruch des Apothekers gegen die Krankenkasse.

Diesen negieren einzelne Kassen durch ihr fragwürdiges Retaxationsgebahren und beeinträchtigen dadurch massiv die Apotheken bei der Erfüllung ihrer Kernaufgabe, der Sicherstellung einer unverzüglichen Patientenversorgung. Insbesondere der hochsensible Bereich der Versorgung mit Betäubungsmitteln darf nicht gefährdet werden.

Hier werden nicht nur Apothekerinnen und Apotheker verunsichert, sondern auch die beteiligten Ärzte, deren vermeintlich falsche Verschreibungspraxis mit fragwürdigen Argumenten beanstandet wird.

Die nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker fordern die betroffenen Krankenkassen dringend dazu auf, zu einer Versorgungs- und Vertragspartnerschaft zurückzukehren, die unerlässlich zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten ist.

Gleichzeitig erwarten die nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker, dass in den entsprechenden Arzneimittellieferungsverträgen das Primat der Versorgung durch die Apotheke vor formellen Anforderungen eindeutig und rechtssicher verankert wird.

So sollte z. B. die nachträgliche Heilung von formellen Fehlern und Aufwandserstattungen bei unberechtigten Retaxationen durch die Krankenkassen vereinbart werden.

Pharmazeutische Betreuung herzkranker Senioren

Prof. Schulz stellte die beiden Studien "zur Wirksamkeit einer Apotheken- basierten Intervention für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz" vor, die überwiegend von der ABDA finanziert werden. Die Patienten sind über 65 Jahre alt, haben eine chronische Herzinsuffizienz ab NYHA-Stadium II, werden evidenzbasiert unter Einbeziehung eines Diuretikums therapiert und waren in den letzten zwölf Monaten wegen ihrer Erkrankung im Krankenhaus.

Die Studien sollen zeigen, ob die intensive strukturierte Betreuung durch den Apotheker die Lebenszeit und Lebensqualität der Patienten verlängert und gleichzeitig die Zahl der Krankenhaustage verringert.

Derzeit wird die Pilotstudie mit 49 Patienten durchgeführt (Leiter: Prof. Ulrich Laufs, Homburg/Saar).

Anschließend soll eine randomisierte und verblindete Interventionsstudie mit gut 2000 Patienten in etwa 100 Zentren folgen, bei der als Endpunkte die Morbidität und Mortalität der Betroffenen ermittelt werden; diese Studie soll 21 Monate dauern.

Von einer Herzinsuffizienz sind etwa zehn Prozent der über 80-Jährigen betroffen. Diese Patienten haben nach Daten der Barmer-GEK durchschnittlich 48 Arztkontakte und 44 Verordnungen jährlich. Außerdem ist eine Herzinsuffizienz der häufigste Grund für Krankenhauseinweisungen von älteren Menschen.

Besonders wichtig für herz insuffiziente Patienten ist die regelmäßige Einnahme von Diuretika, die aber zahlreiche unangenehme Nebenwirkungen haben, sodass die Compliance der Patienten gering ist.

Eine schlechte Compliance lässt sich nicht so ohne Weiteres steigern. Dazu bedarf es einer kontinuierlichen Betreuung, einer individuellen und motivierenden Beratung, aber auch eines sinnvollen Medika tionsplans (mit Vereinfachung des Einnahmeregimes und Optimierung der Einnahmezeitpunkte).

Die Teilnehmer der Studien sollen einmal wöchentlich die Apotheke aufsuchen, wo sie sich den Blutdruck messen lassen und die Dokumentation der Gewichtsmessung vorlegen (die tägliche Gewichtsmessung zu Hause dient zur Kontrolle der Diuretikum-Einnahme).

Erste Ergebnisse der Pilotstudie sollen Anfang 2012 veröffentlicht werden.


Constanze Schäfer



DAZ 2011, Nr. 47, S. 98

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