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Apotheker bestechen Arzt

BERLIN (jz). Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft einer Apothekerin, einem Apotheker und einem Arzt Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor. Der Arzt soll von den Apothekern insgesamt 366.000 Euro dafür erhalten haben, dass er ihnen bevorzugt Aufträge für die Herstellung von Zytostatika-Rezepturen zuspielte.

Einem Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft zufolge handelt es sich um zwei verschiedene Verfahren, die jedoch beide beim Landgericht Mühlhausen anhängig sind: In beiden wird ein Arzt angeschuldigt, bevorzugt Zytostatika-Aufträge erteilt zu haben. Im Gegenzug erhielt er von einem Apotheker aus Niedersachsen 250.000 Euro, von einer Apothekerin aus Thüringen 116.000 Euro (fünf Prozent ihres Umsatzvolumens).

In beiden Fällen wurde das Geld jedoch nicht direkt ausgezahlt, sondern gelangte über Umwege zum angeschuldigten Arzt. Sollte das Landgericht Mühlhausen den hinreichenden Tatverdacht der Staatsanwaltschaft teilen und das Hauptverfahren eröffnen, drohen den Heilberuflern Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.



DAZ 2011, Nr. 47, S. 53

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