Was Wann Wo

3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung


Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2012 muss bis spätestens 10. Januar 2012 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt. Der Antrag ist zu richten an das

Landesamt für Gesundheit und und Verbraucherschutz

Zentralstelle für Gesundheitsberufe

– Landesprüfungsamt –

Konrad-Zuse-Str. 11

66115 Saarbrücken



DAZ 2011, Nr. 47, S. 142

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.